Tierrechtsgruppe verklagt Amprion wegen mutmaßlicher Artenschutzverstöße in Osterath
Tierrechtsgruppe verklagt Amprion wegen mutmaßlicher Artenschutzverstöße in Osterath
Die Aktionsgruppe Meerbusch für Tierrechte und Naturschutz hat rechtliche Schritte gegen den Netzbetreiber Amprion eingeleitet – wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den Artenschutz. Seit fast zwei Jahren untersucht die Gruppe Bauarbeiten in Osterath und wirft dem Unternehmen vor, gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen für Tiere nicht ordnungsgemäß umgesetzt zu haben. Nun verschärft sie ihr Vorgehen und hat eine auf Umweltrecht spezialisierte Anwältin eingeschaltet, um gegen das Unternehmen und die lokalen Behörden vorzugehen.
Im Mittelpunkt der Kritik steht ein Bauprojekt von Amprion, bei dem die Aktivist:innen zwischen Juni 2023 und November 2025 Mängel am Amphibien- und Reptilienschutzzaun dokumentiert haben wollen. Laut ihren Erkenntnissen war der Zaun – der laut Baugenehmigung errichtet werden musste – in diesem Zeitraum unvollständig und fehlerhaft installiert. Amprion hatte der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) mitgeteilt, der Zaun sei bis zum 31. März 2023 fertiggestellt worden. Die Aktivist:innen belegen jedoch, dass er noch weit bis ins Jahr 2024 hinein unvollendet blieb.
Die Gruppe hatte sich wiederholt an Amprion und die UNB gewandt, erhielt aber ihrer Aussage nach nur unzureichende Antworten. Als die Behörde ein stark geschwärztes Dokument vorlegte – von acht Seiten waren siebeninhalb komplett unkenntlich gemacht, einschließlich aller Fotos –, konnten die Aktivist:innen die Angaben der UNB nicht überprüfen. Weder Amprion noch die Behörde übernehmen die Verantwortung für die Schwärzungen; stattdessen schieben sie sich gegenseitig die Schuld zu.
Ein weiteres zentrales Problem ist das Fehlen neuer Laichgewässer für die Kreuzkröte, eine streng geschützte Art, die auf flache Wasserstellen angewiesen ist. Die Aktivist:innen argumentieren, dass im vorgesehenen Ausgleichsgebiet im Süden Osteraths keine neuen Mulden oder Senken angelegt wurden. Die UNB teilte zwar mit, dass die Wiederherstellung des Lebensraums für die Kröten "derzeit nicht geplant" sei – obwohl der Artenschutz rechtlich verbindlich ist.
Seit Juni 2025 sind keine weiteren behördlichen oder juristischen Schritte der UNB als Reaktion auf die Vorwürfe dokumentiert. Diese Untätigkeit hat die Aktivist:innen nun dazu veranlasst, rechtlich gegen Amprion und die Behörde vorzugehen, um beide zur Rechenschaft zu ziehen.
Der formelle Antrag der Aktionsgruppe an die UNB, unterstützt durch die Umweltanwältin, markiert eine deutliche Zuspitzung des Konflikts. Während ihre Unterlagen Amprions Angaben zur Fertigstellung des Zauns widersprechen, bleibt die Frage nach den fehlenden Krötenhabitaten weiterhin ungeklärt. Das Ergebnis dieses Rechtsstreits könnte entscheiden, ob weitere Zwangsmaßnahmen gegen das Unternehmen und die Naturschutzbehörde ergriffen werden.
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