BGH verkündet endgültiges Urteil im Postbank-Streit mit der Deutschen Bank
Mirjana SchachtBGH verwirft Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit - BGH verkündet endgültiges Urteil im Postbank-Streit mit der Deutschen Bank
Bundesgerichtshof beendet jahrelangen Rechtsstreit zwischen Deutscher Bank und Postbank-Aktionären
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den langjährigen juristischen Konflikt zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank beendet. Das Gericht wies die Revision der Bank zurück und bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz, wonach das Übernahmeangebot für die Postbank aus dem Jahr 2010 nicht fair gewesen sei. Die Aktionäre hatten argumentiert, ihnen stehe eine höhere Entschädigung für ihre Anteile zu.
Der Streit begann vor mehr als einem Jahrzehnt, als die Deutsche Bank die Kontrolle über die Postbank übernahm. Die Aktionäre behaupteten, die Bank hätte bereits 2008 – und nicht erst 2010 – ein formelles Übernahmeangebot abgeben müssen, nachdem sie genug Anteile erworben hatte, um die effektive Kontrolle zu erlangen. Damals lag der Aktienkurs der Postbank bei 57,25 Euro, eine Zahl, die im Mittelpunkt der Entschädigungsforderungen stand.
Der BGH urteilte nun, dass das Angebot der Deutschen Bank aus dem Jahr 2010 den Fairness-Anforderungen nicht genügte. Die Beschwerde der Bank wurde vollständig abgewiesen, eine weitere Berufung ist damit ausgeschlossen. Die Entscheidung beendet den Entschädigungsfall rechtlich endgültig.
Die Deutsche Bank hatte bereits Rückstellungen für die Kosten gebildet. Die Gesamtzahlung inklusive Zinsen beläuft sich auf rund 112 Millionen Euro. Die Bank bestätigte, dass diese Beträge in früheren Finanzberichten bereits berücksichtigt worden seien.
Mit dem Urteil des BGH ist der Rechtsstreit um die Übernahme der Postbank offiziell beendet. Die Deutsche Bank muss nun die Zahlung von 112 Millionen Euro leisten, die sie bereits verbucht hatte. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für künftige Streitigkeiten über die Fairness von Übernahmeangeboten in Deutschland.
