Rechtliche Zweifel gefährden geplante Psychiatrie in Essen-Heidhausen
Heinz-Josef ZirmeRechtliche Zweifel gefährden geplante Psychiatrie in Essen-Heidhausen
Geplante forensisch-psychiatrische Einrichtung in Essens Stadtteil Heidhausen rechtlich in der Schwebe
Eine geplante forensisch-psychiatrische Einrichtung im Essener Stadtteil Heidhausen steht vor rechtlichen Unsicherheiten. Eine unabhängige juristische Prüfung hat Mängel im bestehenden Bebauungsplan aufgedeckt, die dessen Gültigkeit infrage stellen. Die Stadt hat die Bezirksregierung Düsseldorf nun über die damit verbundenen Risiken informiert.
Grundlage des Projekts ist der Bebauungsplan Nr. 7/74, der von den Behörden bisher als ausreichend für eine Genehmigung angesehen wurde. Doch ein aktuelles Rechtsgutachten hat formale Fehler im Plan festgestellt, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass ein Gericht ihn kippt. Die Essener Verwaltung hat die Landesbehörde offiziell über diese Bedenken in Kenntnis gesetzt.
Trotz des Rückschlags zeigt die rechtliche Bewertung einen möglichen Ausweg auf: Die Einrichtung könnte auch dann noch genehmigt werden, wenn der aktuelle Bebauungsplan scheitert – und zwar über Paragraf 35 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB). Die Erkenntnisse wurden an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zur weiteren Prüfung weitergeleitet.
In ihrer Mitteilung betont die Stadt die potenziellen juristischen Hürden, die noch bevorstehen. Sollte der Bebauungsplan für ungültig erklärt werden, müsste das Vorhaben möglicherweise auf Grundlage anderer Vorschriften vorangetrieben werden. Die zuständigen Stellen werden nun in Absprache mit dem MAGS die nächsten Schritte beraten.






