19 March 2026, 18:12

Windpark siegt gegen Gleitschirmverein: Gericht lehnt Eilantrag ab

Ein Drachenflieger mit ausgebreiteten Flügeln, der über hohem Gras in einem Feld fliegt.

Drachenflieger scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt gegen Gleitschirmverein: Gericht lehnt Eilantrag ab

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark

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Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag des Clubs abgewiesen hat. Die Richter urteilten, dass die geplanten Windkraftanlagen keine existenzbedrohende Gefahr für den Betrieb des Vereins darstellen. Die Entscheidung ebnet den Weg für die Umsetzung des Windparkprojekts – trotz der Bedenken von Piloten.

Der Verein, der eines der meistfrequentierten Fluggelände dieser Art in der Region betreibt, hatte argumentiert, die Windräder würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und Flugbeschränkungen erzwingen. Mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr befürchtete der Club erhebliche Beeinträchtigungen seiner Aktivitäten.

Das Gericht prüfte die Vorwürfe, fand jedoch keine Belege dafür, dass der Windpark über die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen hinaus gefährliche Bedingungen schaffen würde. Flüge sind bereits bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h untersagt – unabhängig von den Windkraftanlagen. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Flugbetrieb bei Windstärken unter 20 km/h wie gewohnt fortgesetzt werden könne.

In seiner Begründung betonte das Gericht, dass der Verein im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden sei. Die geplante Anlage liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie sie im Regionalplan festgelegt ist. Letztlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Bedenken des Vereins hinsichtlich Turbulenzen und Sicherheitsrisiken nicht belegt seien.

Die Ablehnung des Eilantrags gibt den Weg für den Bau des Windparks frei. Der Verein muss sich nun an die bestehenden Flugbeschränkungen halten, die durch das Urteil unverändert bleiben. Technische oder betriebliche Anpassungen an den Windrädern, um die Sorgen der Piloten zu berücksichtigen, wurden nicht angeordnet.

Quelle