Vermögensverwalter verliert 2 Millionen Euro durch riskante Spekulationen – Bewährung statt Haft
Gerlinde HeinrichAufgeschobene Strafe für Vermögensverwalter wegen hochspekulativer Investments - Vermögensverwalter verliert 2 Millionen Euro durch riskante Spekulationen – Bewährung statt Haft
Ein Vermögensverwalter ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er durch nicht autorisierte, hochriskante Investitionen mehr als 2 Millionen Euro an Kundengeldern verloren hatte. Das Amtsgericht Münster verkündete am Freitag sein Urteil in einem Betrugsverfahren mit 39 Einzelfällen.
Der Verwalter hatte 2021 eingeräumt, das ihm anvertraute Geld vollständig verloren zu haben. Die Kunden hatten den spekulativen Geschäften, die zu den erheblichen Verlusten führten, nicht zugestimmt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsfrist von einem Jahr und zehn Monaten beantragt. Das Gericht verlängerte diese jedoch mit Verweis auf die Schwere der Taten. Zwei Monate der Strafe gelten aufgrund von Verzögerungen im Verfahren bereits als verbüßt.
Die endgültige Bewährungszeit übersteigt damit den ursprünglichen Antrag der Anklage. Das Urteil bestätigt die Verantwortung des Verwalters für den Verlust von 2 Millionen Euro. Die betroffenen Kunden müssen nun abwarten, wie es mit möglichen Entschädigungsansprüchen weitergeht.






