Verbotener Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn entdeckt – Ermittlungen eingeleitet
Gerlinde HeinrichVerbotener Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn entdeckt – Ermittlungen eingeleitet
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle des aufgegebenen Gepäcks einen verbotenen Elektroschocker im Besitz eines Passagiers. Der 42-jährige marokkanische Staatsbürger wollte mit dem Flug FR 2359 nach Agadir in Marokko reisen.
Das Gerät verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz gelten solche Elektroschocker ohne BKA-Zulassung als verboten.
Die Beamten beschlagnahmten den Schocker umgehend. Der Mann gab an, das Gerät einem Freund mitnehmen zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeite.
Gegen ihn wurden strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise mit dem geplanten Flug fortsetzen.
Der Elektroschocker wurde als Beweismittel sichergestellt. Dem Mann drohen rechtliche Konsequenzen wegen Besitzes einer nicht zugelassenen verbotenen Waffe. Der Vorfall unterstreicht die konsequente Durchsetzung der deutschen Waffenbestimmungen bei Sicherheitskontrollen an Flughäfen.
