NRW schafft Bürokratie ab: Schulbücher künftig einfacher beschaffen
Heinz-Josef ZirmeNRW schafft Bürokratie ab: Schulbücher künftig einfacher beschaffen
Nordrhein-Westfalen reformiert Kommunalrecht: Schulbuchbeschaffung wird vereinfacht
Nordrhein-Westfalen hat sein Kommunalrecht aktualisiert, um den Einkauf von Schulbüchern für Schulen zu erleichtern. Die neuen Regelungen, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten, bauen bürokratische Hürden auf Landesebene ab und geben den Kommunen mehr Gestaltungsmacht. Laut Behörden sollen die Änderungen die Verwaltung vereinfachen und Städten sowie Gemeinden größere Flexibilität bieten.
Kern der Reform ist die Einführung eines neuen Paragrafen, § 75a, der die bisherige Unterschwellenvergabeverordnung ersetzt. Ab 2026 müssen Kommunen bei der Beschaffung von Schulbüchern keine landesweiten Vergaberegeln oder Haushaltsvorgaben mehr beachten. Stattdessen können sie eigene Verfahren in lokalen Satzungen festlegen.
Das überarbeitete Gesetz sieht weder feste Wertgrenzen noch standardisierte Ausschreibungsverfahren vor. Dadurch könnten Kommunen Aufträge im Wert von bis zu 216.000 Euro künftig ohne wettbewerbliche Ausschreibung direkt vergeben. Ein Faktenblatt mit allen Neuerungen wurde veröffentlicht, um die Umstellung für die lokalen Behörden zu erleichtern.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Reform als Schritt zur Entbürokratisierung und zur Stärkung unabhängiger Buchhandlungen. Der Verband rät Buchhändler:innen, sich bereits jetzt mit Schulen und Kommunen in Verbindung zu setzen, um praktikable Beschaffungswege zu besprechen. Bei Fragen steht Alexander Kleine unter [email protected] als Ansprechpartner zur Verfügung.
Obwohl die Reform mehr Spielraum bietet, hängt die konkrete Ausgestaltung davon ab, wie jede Kommune die Regelungen umsetzt. Einige Gemeinden könnten eigene Schwellenwerte oder zusätzliche Anforderungen in ihren Satzungen verankern.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und heben die landesweiten Vergabepflichten für Schulbücher auf. Lokale Behörden erhalten damit mehr Entscheidungsfreiheit bei der Vergabe von Aufträgen – auch wenn die genaue Vorgehensweise regional variieren dürfte. Ziel der Reform ist es, Prozesse zu beschleunigen und Entscheidungen näher an die Bedürfnisse der einzelnen Kommunen zu rücken.






