Bürgergeld-Reform 2026: Strengere Vermögensregeln und Umzugspflicht sorgen für Streit
Gerlinde HeinrichBürgergeld-Reform 2026: Strengere Vermögensregeln und Umzugspflicht sorgen für Streit
2026 steht Deutschland eine grundlegende Reform des Bürgergelds bevor. Die Regierung unter Friedrich Merz hat die Vermögensregeln für den Bezug von Sozialleistungen neu gefasst – bisherige Freibeträge fallen weg, stattdessen gelten strengere Vorgaben. Kritik kommt bereits von Sozialverbänden und Kommunalpolitiker:innen, die vor den Folgen für einkommensschwache Haushalte warnen.
Bisher durften Empfänger:innen von Bürgergeld im ersten Bezugsjahr bis zu 40.000 Euro Ersparnisse behalten, ohne dass dies ihre Ansprüche schmälerte. Diese Schonfrist entfällt nun. Künftig werden Vermögensprüfungen sofort und ohne Übergangsregelung vorgenommen.
Die Reform führt zudem altersabhängige Obergrenzen für geschontes Vermögen ein: Unter 20-Jährige dürfen nur noch 5.000 Euro behalten, ab 21 Jahren steigt die Grenze auf 10.000 Euro. Für Menschen ab 41 Jahren liegt sie bei 12.500 Euro, ab 51 Jahren bei 15.000 Euro. Ein Beispiel: Eine 43-jährige alleinstehende Person mit 14.000 Euro Ersparnissen überschreitet künftig den Freibetrag – und verliert damit den Anspruch auf Leistungen.
Auch Altersvorsorge in Form von Bargeld, Aktien oder privaten Investmentplänen wird künftig auf die Grenzen angerechnet – es sei denn, die Mittel sind formal als "zweckgebunden" ausgewiesen. Besonders umstritten ist die "Umzugspflicht ab dem ersten Tag": Leistungsbezieher:innen müssen demnach sofort für eine Arbeitsstelle oder günstigere Wohnverhältnisse umziehen. Sozialverbände kritisieren, dass dies zusätzliche Belastungen für ohnehin schon benachteiligte Menschen schafft.
Viele Kommunen zweifeln zudem an der Gerechtigkeit und Umsetzbarkeit der Reform. Sie warnen, dass die verschärften Regeln mehr Menschen in finanzielle Not treiben könnten – ohne dass ausreichende Unterstützungssysteme bereitstünden.
Ab 2026 gelten die neuen Regeln. Dann ersetzen niedrigere, altersabhängige Vermögensfreibeträge die bisherigen Regelungen, während Altersvorsorge strenger geprüft wird. Zudem wird der sofortige Umzug für Arbeit zur Pflicht – eine Maßnahme, die bei Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Spitzen auf scharfe Ablehnung stößt.






