Köln behält Handys von Geflüchteten jahrelang ein – andere Städte geben sie sofort zurück
Gerlinde HeinrichKöln behält Handys von Geflüchteten jahrelang ein – andere Städte geben sie sofort zurück
Ausländerbehörden in Deutschland gehen sehr unterschiedlich mit digitalen Geräten um
Während einige Städte Handys und Datenträger sofort zurückgeben, behält die Kölner Behörde die Geräte jahrelang ein. Diese Praxis sorgt für Aufsehen – allein seit Januar lagern dort 130 beschlagnahmte Geräte.
Die Ausländerbehörde Köln fällt durch ihre strenge Haltung bei der Einbehaltung von Datenträgern auf. Seit Jahresbeginn hat sie 130 Speichermedien – meist Handys von Personen, denen die Abschiebung droht – eingezogen. Anders als in anderen Städten gibt Köln die Geräte auch nach der Datenauswertung nicht zurück, sondern verwahrt sie auf unbestimmte Zeit. Begründet wird dies mit laufenden Abschiebeverfahren, die sich oft über Jahre hinziehen.
Die Behörde argumentiert zwar, dass bei der Auswertung digitale Kopien erstellt würden und eine physische Aufbewahrung daher nicht nötig sei. Dennoch hält sie an der Praxis fest und verweist darauf, dass die Geräte "bis zur Ausreise" in Verwahrung blieben. Verantwortlich für dieses Vorgehen ist Christina Boeck, Juristin und Leiterin der Behörde.
Andere Großstädte gehen deutlich weniger streng vor: Die Dortmunder Ausländerbehörde durchsucht zwar die Geräte, gibt sie aber nach der Datenauswertung sofort zurück. In Essen wurde in diesem Jahr erst ein einziges Gerät beschlagnahmt – und auch dort erhalten die Betroffenen es nach Abschluss der Prüfung zurück. Düsseldorf hingegen zieht überhaupt keine Datenträger ein.
Kölns Vorgehen bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone – zwar formal zulässig, aber bundesweit einmalig. Keine andere Ausländerbehörde in Deutschland verfolgt eine ähnliche Praxis.
Der Kontrast zwischen der langfristigen Einbehaltung in Köln und der schnellen Rückgabe in Dortmund, Essen und Düsseldorf zeigt, wie unterschiedlich die Gesetze ausgelegt werden. Mit 130 seit Januar eingezogenen Geräten bleibt die Kölner Praxis ein bundesweiter Sonderfall. Zwar sichert sie den Zugriff auf Daten, doch die Betroffenen müssen über lange Zeit auf ihre persönlichen Geräte verzichten.






