Bauernklage gegen RWE scheitert – doch das Urteil revolutioniert Klimarecht
Mirjana SchachtBauernklage gegen RWE scheitert – doch das Urteil revolutioniert Klimarecht
Der Rechtsstreit eines peruanischen Bauern gegen den Energiekonzern RWE endete zwar mit einer Abweisung der Klage – doch das Urteil könnte dennoch das Klimarecht nachhaltig prägen. Saúl Lliuya hatte das deutsche Unternehmen wegen seiner Rolle bei den Treibhausgasemissionen verklagt und Mittel für den Schutz seines Hauses vor Gletschersee-Ausbrüchen gefordert. Zwar wies das Oberlandesgericht Hamm die Klage ab, doch die detaillierte Begründung gilt als richtungsweisend für künftige Verfahren.
Lliuya, ein Bauer und Bergführer aus Peru, hatte die Klage 2015 eingereicht. Er argumentierte, dass die Emissionen von RWE seit 1965 zum Klimawandel beitragen und so das Risiko eines Gletschersee-Ausbruchs (engl. Glacier Lake Outburst Flood, GLOF) in der Nähe seines Grundstücks erhöhen. Der Antrag forderte von RWE, Schutzmaßnahmen zu finanzieren – und zwar im Verhältnis zu seinem Anteil an den globalen Emissionen.
Das Gericht stützte sich auf § 1004 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der präventive Maßnahmen gegen drohende Schäden ermöglicht – nicht nur Entschädigung für bereits eingetretene. Es stellte fest, dass ein rechtlicher, nicht nur physikalischer Kausalzusammenhang zwischen den RWE-Emissionen und der Bedrohung für Lliuyas Land bestehe. Ein Gutachten kam jedoch zu dem Schluss, dass das Risiko einer Überflutung seines Grundstücks in den nächsten 30 Jahren gering sei, was letztlich zur Klageabweisung führte.
Trotz der Niederlage setzt das Urteil Maßstäbe. Das Gericht erkannte an, dass private Unternehmen zivilrechtlich für ihre Mitverantwortung an Klimarisiken haftbar gemacht werden können – selbst grenzüberschreitend. Zudem würdigte es die Rolle der Attributionsforschung, die mithilfe von Daten historische Emissionen mit konkreten Gefahren verknüpft. Rechtsexperten betonen, dass diese Argumentation künftige Verfahren beeinflussen könnte, sowohl in Deutschland als auch international.
Das Urteil schafft zwar keine bindende Rechtsprechung, doch seine Logik zu außerterritorialer Verantwortung und präventiven Maßnahmen bietet eine Blaupause für ähnliche Klagen. Indem es die unternehmerische Verantwortung für Klimaschäden anerkennt, könnte die Entscheidung weitere Prozesse gegen große Emittenten anstoßen. Vorerst bleibt Lliuyas Fall ein Referenzpunkt dafür, wie Gerichte die ungleiche Last der Umweltzerstörung bewerten könnten.






