19 April 2026, 20:11

Grundsteuer in Essen: Gericht stoppt finale Bescheide für 2026

Alter architektonischer Plan für ein Haus auf altem Papier mit Text und einem Stempel auf der linken Seite.

Grundsteuer in Essen: Gericht stoppt finale Bescheide für 2026

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Finalisierung der Grundsteuerbescheide für Essen im Jahr 2026 verzögert. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen betrifft unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und könnte im Laufe des Jahres noch zu Anpassungen führen. Zwar erhalten Anwohner vorläufige Bescheide Anfang Februar, die endgültigen Beträge könnten sich jedoch noch ändern.

Am 4. Dezember 2025 erließ das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Urteil zu den Bewertungsgrundlagen der Grundsteuer. Der noch nicht rechtskräftige Spruch betrifft ausschließlich Essen und hat eine Überprüfung der Steuerberechnungen für 2026 zur Folge.

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Die vorläufigen Grundsteuerbescheide werden den Eigentümern am 3. Februar 2026 zugestellt. Allerdings berücksichtigen diese Zahlen möglicherweise noch nicht die Änderungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt wurden. Wer nach diesem Stichtag Aktualisierungen eingereicht hat, erhält am 4. Februar 2026 einen korrigierten Bescheid.

Die endgültigen Grundsteuerbeträge stehen erst später im Jahr 2026 fest. Ein separater Bescheid wird dann ergehen, wobei rückwirkende Anpassungen bis zum 1. Januar 2026 möglich sind. Trotz der Verzögerung bleiben gebührenrechtliche Bewertungen, die nicht die Grundsteuer betreffen, wie geplant im Zeitplan.

Eigentümer mit Fragen werden gebeten, sich vor dem 3. Februar 2026 an das Finanzamt zu wenden. Danach könnte die telefonische Erreichbarkeit aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens durch das Urteil eingeschränkt sein.

Das Urteil sorgt bei Essener Grundstücksbesitzern für Unsicherheit, da die vorläufigen Bescheide im Februar möglicherweise nicht die endgültige Steuerlast widerspiegeln. Die finalen Berechnungen folgen erst später im Jahr 2026 – gegebenenfalls mit rückwirkenden Korrekturen. Die Betroffenen sollten ihre Februar-Bescheide daher genau prüfen und sich auf mögliche Nachforderungen einstellen.

Quelle