Gericht stoppt Vuelings Handgepäck-Gebühren: Verbraucher siegen gegen Airline
Gerlinde HeinrichGericht stoppt Vuelings Handgepäck-Gebühren: Verbraucher siegen gegen Airline
Ein deutsches Gericht hat gegen die Fluggesellschaft Vueling Airlines entschieden, weil diese von Passagieren zusätzliche Gebühren für größere Handgepäckstücke verlangt. Die Entscheidung folgt auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), der argumentierte, die Praxis der Airline verstoße gegen EU-Recht. Verbraucherschützer fordern nun klarere Regeln für Handgepäck bei allen Fluggesellschaften.
Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass die kostenlose Handgepäckregelung von Vueling – beschränkt auf eine kleine Tasche mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimeter – keine angemessenen Standards erfülle. Das Gericht betonte, Fluggesellschaften müssten Handgepäck ohne Zusatzkosten befördern, sofern es faire Größen- und Gewichtsgrenzen einhalte.
Ramona Popp, Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte, dass Airlines von unklaren Vorschriften profitierten. Sie forderte eine einheitliche Handgepäckregelung: ein kleines persönliches Gepäckstück sowie eine Tasche mit mindestens 115 Zentimetern Gesamtmaß und bis zu zehn Kilogramm Gewicht – alles im Ticketpreis enthalten.
Das Urteil steht im Einklang mit langjährigen EU-Grundsätzen, die Fluggesellschaften verpflichten, angemessenes Handgepäck ohne Aufpreis zu gestatten. Der Fall reiht sich in frühere Durchsetzungsmaßnahmen der Europäischen Kommission ein und stärkt den Verbraucherschutz vor den anstehenden Verhandlungen in Brüssel.
Noch am selben Tag begannen EU-Institutionen mit Gesprächen zur Reform der Fluggastrechte, darunter auch die Handgepäckbestimmungen. Regierungen hatten bereits einen ersten Vorschlag des Europäischen Parlaments abgelehnt, während Billigfluggesellschaften Bedenken wegen ihrer Geschäftsmodelle äußerten. Unterdessen laufen laut vzbv noch ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air.
Die Gerichtsentscheidung setzt einen Präzedenzfall für die Handgepäckregelungen in der EU. Fluggesellschaften könnten nun mit einer strengeren Durchsetzung bestehender Vorschriften konfrontiert werden, während Verbraucherschützer weiterhin auf einheitliche Standards drängen. Mit der Überprüfung der Fluggastrechte sind weitere juristische Auseinandersetzungen und regulatorische Debatten zu erwarten.






