Energieeffizienzgesetz: Bundesregierung lockert Regeln für Rechenzentren deutlich
Mirjana SchachtEnergieeffizienzgesetz: Bundesregierung lockert Regeln für Rechenzentren deutlich
Die Bundesregierung hat die Vorschriften des Energieeffizienzgesetzes für Betreiber von Rechenzentren gelockert. Die Ende 2023 beschlossenen Änderungen verlängern Fristen und mildern einige Pflichten für die Branche.
Rechenzentrumsbetreiber haben nun vier statt zwei Jahre Zeit, um Effizienzziele zu erreichen. Zudem müssen sie ihren Stromverbrauch erst bis 2030 vollständig durch erneuerbare Energien ausgleichen. Die Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme entfällt, sofern kein lokales Fernwärmenetz vorhanden ist.
Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gilt künftig nur noch für Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden. Das Pharmaunternehmen Medice Health Family lag 2024 mit etwa 23,5 Gigawattstunden knapp unter der neuen Grenze.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bezeichnete die Anpassungen als „praktikable, realitätsnahe Regeln für Rechenzentren“. Peter Adrian, Präsident des DIHK, begrüßte die Reformen als „deutliche Entlastung“ für die Wirtschaft. Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte hingegen, die Regierung habe Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit nicht ausreichend in Einklang gebracht.
Linda Klapdor von Greenpeace warnte davor, dem US-Modell zu folgen und fossile Rechenzentren auszubauen. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch sprach von einer „Kapitulation vor den Tech-Konzernen“ und verwies auf mögliche ökologische und wirtschaftliche Folgen.
Die gelockerten Regeln geben Rechenzentrumsbetreibern mehr Zeit und Flexibilität, um Effizienz- und Erneuerbare-Energien-Ziele zu erreichen. Unternehmen knapp unter der neuen Verbrauchsgrenze müssen künftig keine Managementsysteme mehr einführen. Die Änderungen stoßen in Wirtschaft und Umweltschutz auf sowohl Zustimmung als auch Kritik.
