04 April 2026, 20:11

Blumen pflücken auf Wiesen: Wo es erlaubt ist und wo nicht

Offenes Buch mit einer Illustration von zwei Kaninchen in grasiger Umgebung und Text an der oberen und unteren Kante.

Blumen pflücken auf Wiesen: Wo es erlaubt ist und wo nicht

Viele Menschen freuen sich darüber, frisches Grün oder Blumen von Wiesen zu pflücken – sei es als Futter für Haustiere oder für den Eigenbedarf. Doch die Regeln für das Betreten und Ernten auf landwirtschaftlichen Flächen sind oft unklar. In manchen Regionen gelten strenge Vorschriften, um die Existenzgrundlage der Landwirte und die Umwelt zu schützen.

In ganz Deutschland ist der Zutritt zu bewirtschafteten Wiesen in der Regel verboten. Bundesländer wie Schleswig-Holstein untersagen das Betreten von Acker- und Grünland grundsätzlich. Andernorts gelten häufig Einschränkungen während der Wachstumsphase, meist von März bis Oktober.

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Auch das Sammeln wild wachsender Kräuter oder Blumen ist nicht immer erlaubt – selbst wenn es harmlos erscheint. Durch das Betreten von Feldern können Futterpflanzen zerstört werden, was die Erträge der Landwirte schmälert. Zwar gestatten manche Grundbesitzer ein behutsames Pflücken, doch sollte man stets vorher um Erlaubnis fragen.

Das Recht, privates oder landwirtschaftlich genutztes Land zu betreten, kann eingeschränkt sein, um Schäden zu vermeiden. Die meisten Eigentümer haben nichts gegen ein rücksichtsvolles Sammeln von Wildpflanzen, doch wer Regeln ignoriert, riskiert Umweltschäden oder rechtliche Konsequenzen.

Bevor man sich an Wiesenbede pflückt, ist es ratsam, die örtlichen Bestimmungen zu prüfen. Eine Rücksprache mit dem Grundbesitzer beugt Missverständnissen vor und schützt den landwirtschaftlichen Betrieb. Weitere Informationen zu Freizeitaktivitäten und Landnutzung finden sich in Artikeln wie "Gefragt: Was dürfen Wanderer und Sportler auf dem Feld?"

Quelle