3-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht
In Köln müssen sich derzeit eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem Betrugsfall in Höhe von 3 Millionen Euro vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, deutsche Krankenkassen durch gefälschte Rezepte für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Wundbehandlung betrogen zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht das SymbioInfekt TheraKit, ein teures Wundauflagen-Produkt ohne offizielle medizinische Empfehlung.
Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll die Krankenschwester demnach gefälschte Rezepte für das SymbioInfekt TheraKit besorgt haben – ein Produkt, das pro Packung rund 3.400 Euro kostet. Die Auflage, die auf symbiotischen Mikroorganismen basiert, wurde von keiner deutschen medizinischen Behörde jemals empfohlen. Weder die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) noch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unterstützten ihren routinemäßigen Einsatz, und Krankenkassen kritisierten die fehlenden Nachweise einer Wirksamkeit über den Placebo-Effekt hinaus.
Die Anklage geht davon aus, dass die Krankenschwester und der Apotheker gemeinschaftlich und mit vorsätzlicher Absicht handelten. Die Schwester soll die Rezepte beschafft haben, während der Apotheker den Großhandelspreis einbehielt und ihr im Gegenzug eine Provision von 10 Prozent zukommen ließ. Der Apotheker bestreitet jedoch jede Schuld. In seiner Aussage erklärte er, er habe geglaubt, das Unternehmen könne das Produkt günstig beziehen, und dass Wundversorger die Kosten nicht direkt mit den Kassen abrechnen dürften.
Durch das System wurden insgesamt 3,6 Millionen Euro zu Unrecht erstattet. Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker die volle Summe zurückzahlen, wobei bereits rund 900.000 Euro sichergestellt wurden. Gerichtlich angeordnete monatliche Raten von 10.000 Euro laufen bereits. Eine weitere Rückforderung vom Geschäftspartner der Krankenschwester gilt als unwahrscheinlich, da das beteiligte Unternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet hat.
Der Prozess untersucht weiterhin die genaue Rolle beider Angeklagten in dem Betrugsfall. Das SymbioInfekt TheraKit bleibt für die reguläre medizinische Anwendung nicht zugelassen, und es gibt keine Belege für eine berechtigte breite Verschreibung. Eine Verurteilung würde den Apotheker zur Rückzahlung von Millionen verpflichten, auch wenn bereits Teile der Summe zurückerstattet wurden.






