Zollkontrollen im Kreis Borken decken massive Verstöße gegen Arbeitsrecht auf
Gerlinde HeinrichZollkontrollen im Kreis Borken decken massive Verstöße gegen Arbeitsrecht auf
Zollbeamte im Kreis Borken haben in mehreren Betrieben Kontrollen durchgeführt. An der Aktion beteiligten sich neun Mitarbeiter des Hauptzollamts Münster. Sie überprüften fünf Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen auf die Einhaltung von Arbeits- und Aufenthaltsrecht.
In einem ersten Restaurant arbeitete ein 68-jähriger Mitarbeiter ohne gültige Aufenthaltserlaubnis. In einem zweiten Betrieb entdeckten die Prüfer einen Mann ohne Aufenthaltstitel, zwei nicht sozialversicherungspflichtig gemeldete Beschäftigte sowie einen Arbeiter, der nicht den Mindestlohn erhielt.
Auch in einem dritten Restaurant wurden Verstöße festgestellt: Dort arbeiteten Mitarbeiter ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung, und zwei Angestellte besaßen keine Ausweisdokumente. Zudem leitete das Zollamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Mitarbeiter ein, der sich weigerte, mit den Beamten zu sprechen.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), äußerte sich später zu den Ergebnissen. Er bezeichnete die Zahl der Verstöße als erschreckend und betonte die Notwendigkeit solcher Kontrollen.
Die Überprüfungen förderten zahlreiche Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen zutage. Mehrere Beschäftigte verfügten weder über die erforderlichen Papiere noch über einen legalen Status. Die Behörden haben bereits Maßnahmen eingeleitet, um die im Rahmen der Aktion aufgedeckten Missstände zu beheben.






