Zollbeamte stoppen Schmuggel eines verbotenen Wärmebildzielgeräts auf der A44
Mirjana SchachtZollbeamte stoppen Schmuggel eines verbotenen Wärmebildzielgeräts auf der A44
Zollbeamte in Deutschland haben bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle auf der Autobahn A44 ein Wärmebildzielgerät für Gewehre beschlagnahmt. Das Gerät, das nach deutschem Recht als Waffe eingestuft wird, wurde in einem in Rumänien zugelassenen Transporter entdeckt, der vom Vereinigten Königreich nach Rumänien unterwegs war. Zwei Männer müssen sich nun wegen des Fundes vor Gericht verantworten.
Der Vorfall ereignete sich, als Beamte in der Nähe von Soest im nordrhein-westfälischen Kreis einen Transporter anhielten. Der 45-jährige Fahrer und sein Beifahrer gaben an, für ein rumänisches Transportunternehmen zu arbeiten und Pakete sowie einen gebrauchten BMW X6 auf einem Anhänger zu liefern. Allerdings konnten sie weder Zollerklärungen noch Importepapiere oder Nachweise über gezollte Abgaben für die Waren vorlegen.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs stießen die Beamten auf das Wärmebildzielgerät, das zwischen der Ladung versteckt war. Das Gerät verfügte über eine Montageschiene, die es für die Befestigung an einer Schusswaffe geeignet machte – ein klarer Verstoß gegen das deutsche Waffengesetz. Die Behörden gingen davon aus, dass das Zielgerät für den Schmuggel bestimmt war, wahrscheinlich in ein Krisengebiet.
Auch der BMW X6, der für Zollzwecke mit 4.000 Euro bewertet wurde, fiel auf, da er einen defekten Turbolader hatte. Um die akuten Zollprobleme zu bereinigen, zahlten die Männer 3.250 Euro an ausstehenden Abgaben nach und hinterlegten eine Kaution in Höhe von 4.000 Euro. Dennoch blieb das Wärmebildzielgerät als verbotenes Gut beschlagnahmt.
In den vergangenen fünf Jahren haben Deutschland und die EU die Kontrollen für Wärmebildtechnik im Rahmen verschärfter Dual-Use-Vorschriften ausgeweitet. Diese Maßnahmen sollen Exporte in Konfliktregionen unterbinden, nachdem es Fälle wie 2024 einen Schmuggelring in den Niederlanden und Hamburg gab, der solche Geräte nach Russland und in den Nahen Osten lieferte.
Den beiden Männern drohen nun strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Verstoßes gegen Waffenbestimmungen. Ihr Fall reiht sich in eine Serie zunehmender Schmuggelversuche ein, seit die EU die Beschränkungen für sensible Militärtechnologie verschärft hat. Das beschlagnahmte Zielgerät bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens in behördlicher Verwahrung.