Zoll kontrolliert Hotels und Gastronomie: Mindestlohn und Arbeitszeiten im Visier
Heinz-Josef ZirmeZoll kontrolliert Hotels und Gastronomie: Mindestlohn und Arbeitszeiten im Visier
Deutsche Zollbehörden führen derzeit stichprobenartige Kontrollen in der Hotel- und Gastronomiebranche durch. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) leitet die Überprüfungen, an denen bundesweit über 2.600 Mitarbeiter beteiligt sind. Im Fokus stehen dabei die Einhaltung des Mindestlohngesetzes sowie die korrekte Dokumentation der Arbeitszeiten.
Die Kontrollen umfassen ein breites Spektrum gesetzlicher Vorgaben. Beamte prüfen, ob Personalausweise mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden. Zudem wird die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte überprüft.
Geschäftsunterlagen wie Lohnabrechnungen und die Finanzbuchhaltung werden unter die Lupe genommen. Auch Gespräche mit Mitarbeitern sind Teil des Verfahrens. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns von 12,82 Euro pro Stunde, der seit dem 1. Januar 2025 gilt.
Die FKS untersucht darüber hinaus die Erfüllung der Sozialversicherungspflichten sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, staatliche Einnahmen zu sichern und die Sozialsysteme zu schützen.
Die Ergebnisse der gezielten Kontrollen werden in einer Pressemitteilung Anfang nächster Woche veröffentlicht. Die Hotel- und Gastronomiebranche bleibt aufgrund ihrer Größe und der hohen Beschäftigtenzahlen ein Schwerpunkt der Überprüfungen. Der Zoll wird seine Kontrolltätigkeiten fortsetzen, um die Einhaltung der gesetzlichen Standards durchzusetzen.
