Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländischen Händler zurück
Heinz-Josef ZirmeZoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländischen Händler zurück
Deutsche Zollbehörden haben nach zweimonatigen Ermittlungen 20.000 Cannabissamen an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben. Die Samen, deren Wert sich auf zehntausende Euro beläuft, waren Anfang August 2025 bei einer Routinekontrolle im Kreis Viersen zunächst beschlagnahmt worden. Nach Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit wurden sie am 22. Oktober 2025 wieder freigegeben.
Die Sendung war Anfang August von Zollbeamten in Krefeld abgefangen worden. Es schlossen sich Ermittlungen an, an denen sowohl der Zoll als auch die Staatsanwaltschaft beteiligt waren. Die Untersuchungen bestätigten, dass es sich bei den Samen um Vermehrungsmaterial handelt, dessen Einfuhr nach Deutschland legal ist.
Der Eigentümer, ein niederländisches Unternehmen mit Schwerpunkt auf dem Handel mit Cannabissamen, kooperierte mit den Behörden. Nach der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Samen nach deutschem Recht genehmigten die Beamten die Rückgabe. Die Charge im Wert von zehntausenden Euro wurde schließlich am 22. Oktober 2025 freigegeben.
Der Fall unterstreicht die rechtliche Unterscheidung zwischen Cannabissamen und verbotenen Substanzen in Deutschland. Da die Samen als Vermehrungsmaterial eingestuft werden, bleibt ihre Einfuhr nach den aktuellen Vorschriften erlaubt. Das Unternehmen kann nun seine Handelstätigkeiten ohne weitere Einschränkungen wiederaufnehmen.






