Zehn Jahre Haft für Messerattacke auf Ex-Partnerin nach Beziehungstrennung
Mirjana SchachtEx-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für Messerattacke auf Ex-Partnerin nach Beziehungstrennung
Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und nicht als Mord, da keine Hinweise auf Vorsatz oder Rache vorlagen.
Der Vorfall ereignete sich, nachdem die Frau die Beziehung beendet hatte. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass der Mann zum Zeitpunkt der Attacke aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit handelte. Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung waren sich einig, dass die Einstufung als Totschlag angemessen sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Strafe von 13 Jahren gefordert, während die Verteidigung sieben Jahre beantragte. Trotz unterschiedlicher Auffassungen zur Strafhöhe akzeptierten beide Seiten das Urteil auf Totschlag. Das Gericht wies die Behauptungen zurück, übermäßige Besitzansprüche oder Rache seien die Motive gewesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Der Mann muss die zehnjährige Haftstrafe antreten, sofern das Urteil nicht in der Berufung aufgehoben wird. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand sein emotionaler Zustand, nicht die Tötungsabsicht. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht den rechtlichen Unterschied zwischen Totschlag und Mord.






