Windkraftanlage siegt: Gleitschirmclub verliert Rechtsstreit um Fluggelände
Gerlinde HeinrichParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraftanlage siegt: Gleitschirmclub verliert Rechtsstreit um Fluggelände
Ein Gleitschirm- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für das Projekt in der Nähe des Startplatzes. Das Urteil beendet einen langwierigen Streit über Sicherheitsbedenken und Betriebseinschränkungen für das traditionsreiche Fluggelände.
Der im Hochsauerlandkreis ansässige Club hatte argumentiert, die Anlage würde unzumutbare Flugbeschränkungen mit sich bringen und ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstellen. Der seit 1998 genutzte Startplatz verzeichnet jährlich rund tausend Starts und zählt damit zu den meistfrequentierten der Region.
Das OVG lehnte diese Einwände ab und verwies darauf, dass der Verein im Planungsverfahren umfassend angehört worden sei. Zwar räumte das Gericht gewisse Betriebseinschränkungen ein, fand jedoch keine Belege dafür, dass die Windkraftanlage die Zukunft des Clubs gefährde. Zudem stellte es klar, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h wie gewohnt möglich blieben.
Die Anlage soll etwa 550 Meter vom Startpunkt entfernt errichtet werden. Trotz der Bedenken des Clubs urteilte das Gericht, dass kleinere Beeinträchtigungen unvermeidbar seien und das Projekt nicht stoppen könnten.
Die Entscheidung ermöglicht nun den Baubeginn in der Nähe des Fluggeländes. Der Verein muss sich an die neuen Auflagen anpassen, doch unter windschwachen Bedingungen bleibt der Betrieb weitgehend uneingeschränkt. Nach dem OVG-Urteil werden keine weiteren Klagen mehr erwartet.






