Verbraucherzentrale verklagt Eurowings wegen irreführender Handgepäckregeln
Mirjana SchachtVerbraucherzentrale verklagt Eurowings wegen irreführender Handgepäckregeln
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Eurowings wegen deren Handgepäckregelung eingereicht. Die Organisation wirft der Airline vor, Passagiere mit ihrem Basistarif zu täuschen, da dieser kein standardmäßiges Handgepäck einschließt. In einem jetzt eingereichten Verfahren fordert sie eine Änderung der Werbung und des Verkaufs des Tarifs.
Streitpunkt ist der Basistarif von Eurowings, der nur ein kleines persönliches Gepäckstück – etwa eine Handtasche oder Laptoptasche – als Handgepäck erlaubt. Klassische Rollkoffer sind nicht inklusive, sodass Passagiere für größere Stücke extra zahlen müssen. Die Verbraucherschützer halten diese Praxis für intransparent und unlauter.
Eurowings verteidigt seine Regelung und betont, dass diese mit deutschem und EU-Recht vereinbar sei. Die Airline besteht darauf, ihr Preismodell sei kundenfreundlich, fair und klar kommuniziert. Die Verbraucherzentrale widerspricht jedoch und verlangt, den Basistarif zu verbieten, sofern er kein standardmäßiges Handgepäck umfasst. Die Klage reiht sich in ähnliche juristische Schritte ein, die der Verband bereits im August gegen andere Fluggesellschaften wie Austrian Airlines und Pegasus Airlines eingeleitet hatte. Zuvor hatte die Organisation bereits Fluggesellschaften wegen vergleichbarer Handgepäckbeschränkungen kritisiert.
Der Fall wird nun vor Gericht verhandelt. Die Verbraucherzentrale strebt ein Urteil gegen das aktuelle Preismodell von Eurowings an. Bei Erfolg könnte die Airline gezwungen sein, ihre Preise anzupassen oder größeres Handgepäck im Basistarif zu inkludieren. Das Ergebnis könnte zudem richtungsweisend für andere Billigfluglinien wie Ryanair in Deutschland sein.
