Tempo-30-Zone kommt auf 300 Meter der Niederkrüchtener Hauptstraße
Gerlinde HeinrichTempo-30-Zone kommt auf 300 Meter der Niederkrüchtener Hauptstraße
300 Meter der Hauptstraße in Niederkrüchten erhalten bald Tempo-30-Zone
Ein 300 Meter langer Abschnitt der Hauptstraße in Niederkrüchten wird künftig mit einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Die Entscheidung folgt einem Antrag der Gemeinde, der durch Lärmmessdaten und Anwohneranliegen gestützt wurde. Der Kreis Viersen hat die Änderung zwischen der Heinrichsstraße und der Adam-Houx-Straße nun genehmigt.
Anwohner entlang der Hauptstraße hatten sich seit Langem für eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingesetzt und dabei auf Verkehrslärm und Sicherheitsbedenken verwiesen. Die Gemeinde Niederkrüchten reichte daraufhin einen offiziellen Antrag beim Kreis Viersen ein, der sich auf akustische Gutachten und bestehende Lärmprotokolle stützte.
Die Hauptstraße ist eine Landesstraße (L 372) und wird von Straßenbau NRW verwaltet. Da der betroffene Abschnitt einen Fußgängerüberweg umfasst, war für die Tempo-Reduzierung kein Nachweis einer akuten Gefahrenlage erforderlich. Die Straßenverkehrsbehörde, die für die Verkehrsregelung zuständige Stelle, prüfte und billigte die neue Begrenzung. In den kommenden Wochen wird Straßenbau NRW die Beschilderung anpassen, um die 30-km/h-Zone auszuweisen. Zudem plant die Gemeinde, auf der benachbarten Mönchengladbacher Straße einen gemeinsamen Geh- und Radweg einzurichten. Eine vorläufige Vereinbarung sieht vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hauptstraße weiter zu senken, falls künftige Lärmmessungen dies als notwendig erweisen.
Die neue Tempo-30-Zone erstreckt sich über den 300 Meter langen Abschnitt zwischen der Heinrichsstraße und der Adam-Houx-Straße. Die Umstellung der Schilder soll in Kürze beginnen. Mit der Maßnahme sollen die Anliegen der Anwohner berücksichtigt und gleichzeitig die Sicherheit sowie die Lärmbelastung in dem Bereich verbessert werden.
