17 June 2026, 17:52

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September gewählt

Wiederholungswahl am Sonntag, den 28. September 2025 - Wichtige Informationen

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September gewählt

Stichwahl um das Bürgermeisteramt in Bergisch Gladbach und die Position des Landrats im Rheinisch-Bergischen Kreis findet am Sonntag, den 28. September 2025 statt

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Die Abstimmung folgt auf die ursprüngliche Kommunalwahl, die Anfang des Monats stattfand. Die Vorbereitungen für die Wahl – sowohl vor Ort als auch per Briefwahl – laufen bereits auf Hochtouren.

Das Wahlamt wird die Unterlagen für die Briefwahl automatisch am Montag, den 22. September 2025, versenden. Wählerinnen und Wähler, die bereits vor der Kommunalwahl am 14. September Briefwahlunterlagen beantragt hatten, dürfen am Wahltag nicht persönlich in den Wahllokalen abstimmen.

Wer bis zum Samstag, den 27. September, um 12 Uhr mittags keine Unterlagen erhalten hat, kann dies dem Wahlamt melden und Ersatz anfordern. Anträge auf Briefwahl können noch persönlich im direkten Wahlbüro der Stadt unter Vorlage eines Ausweises gestellt werden. Bei plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung bis Sonntag, 15 Uhr, möglich – hierfür sind jedoch ein ärztliches Attest sowie eine Vollmacht erforderlich.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 16 Uhr, entweder in den städtischen Briefkästen oder im zentralen Wahlamt eingereicht werden. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wählerinnen und Wähler können ihr zugewiesenes Wahllokal auf der Website der Stadt nachschlagen oder sich unter der Telefonnummer 02202-14-2888 beim Wahlamt erkundigen. Über dieselbe Nummer lässt sich auch klären, ob bereits Briefwahlunterlagen beantragt wurden.

Die Stichwahl entscheidet sowohl über die neue Bürgermeisterin oder den neuen Bürgermeister als auch über die Position der Landrätin oder des Landrats. Die Wählerinnen und Wähler haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – mit klaren Fristen für Brief- und Präsenzwahl. Die Behörden haben mehrere Kanäle für Unterstützung und Informationen eingerichtet.

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