NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Mirjana SchachtRichter in NRW können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald bis zum Alter von 69 Jahren im Amt bleiben. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ihre Dienstzeit um zwei Jahre verlängert. Bisher endet ihre Laufbahn mit 67 Jahren – ohne Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung.
Der Schritt folgt einem Antrag des Landtags Anfang Juli. Die Abgeordneten hatten die Regierung aufgefordert, das Landesrichtergesetz entsprechend anzupassen.
Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) befürwortet die Änderung. Er argumentiert, dass erfahrene Richter wertvolles Fachwissen in die Gerichte einbringen. Zudem würde eine längere Dienstzeit dem Justizsystem mehr Flexibilität verschaffen.
Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten. Bei einer Verabschiedung hätten Richter künftig die Wahl, über das bisherige Pensionsalter hinaus zu arbeiten.
Das geplante Gesetz würde es Richtern in Nordrhein-Westfalen ermöglichen, ihre Dienstzeit bis 69 auszuweiten – ein Wechsel vom bisherigen zwingenden Ruhestand mit 67. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Landtag.






