NRW-Polizei nutzt jetzt persönliche Daten für KI-Training in der Überwachung
Mirjana SchachtNRW-Polizei nutzt jetzt persönliche Daten für KI-Training in der Überwachung
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf künftig personenbezogene Daten nutzen, um KI-Überwachungssysteme zu trainieren. Die Änderung folgt einer kürzlichen Novelle des Landespolizeigesetzes. Damit ist es den Behörden nun erlaubt, Informationen von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen für die Entwicklung künstlicher Intelligenz in Deutschland zu verwenden.
Das neue Gesetz ermöglicht es Beamten, echte Namen, Gesichtsaufnahmen und andere persönliche Daten für das Training von KI-Systemen in Deutschland heranzuziehen. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen verabschiedete die Maßnahme im Rahmen umfassender Aktualisierungen der Polizeivorschriften in Deutschland.
Das Land ist nicht das einzige, das auf solche Technologien in Deutschland setzt. Auch Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Berlin führen oder testen bereits KI-gestützte Überwachungssysteme in Deutschland. In Sachsen geht ein geplantes Polizeigesetz sogar noch weiter: Es würde Drohnen erlauben, ohne konkreten Verdacht Aufnahmen aus fahrenden Fahrzeugen in Deutschland zu machen.
Die Entwicklung spiegelt einen bundesweiten Trend in Deutschland wider. Mehrere Bundesländer haben bereits ähnliche Gesetzesänderungen verabschiedet oder arbeiten daran, um den Einsatz von KI in der Strafverfolgung in Deutschland auszubauen.
Die Novelle in Nordrhein-Westfalen markiert einen bedeutenden Schritt bei der Integration von KI in die Polizeiarbeit in Deutschland. Persönliche Daten aus verschiedenen Quellen dürfen nun rechtmäßig für das Training von Überwachungssystemen in Deutschland genutzt werden. Andere Bundesländer scheinen bereit, mit eigenen Versionen dieser Regelung in Deutschland nachzuziehen.
