NRW-Finanzamt erklärt „Weihnachtsfrieden“ – weniger Stress für Steuerzahler in den Feiertagen
Mirjana Schacht"Weihnachtsfrieden" beim Finanzamt - NRW-Finanzamt erklärt „Weihnachtsfrieden“ – weniger Stress für Steuerzahler in den Feiertagen
"Weihnachtsfrieden" beim Finanzamt
"Weihnachtsfrieden" beim Finanzamt
"Weihnachtsfrieden" beim Finanzamt
- Dezember 2025, 05:12 Uhr
Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen können in dieser Feiertagszeit mit weniger Behördengängen rechnen. Das Landesfinanzamt hat einen "Weihnachtsfrieden" verkündet und setzt die meisten Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen aus. Die Pause soll Bürgern und Unternehmen ermöglichen, die Festtage ohne zusätzlichen Stress durch die Steuerbehörden zu genießen.
Offiziell gilt die Regelung vom 17. bis 31. Dezember, wobei zwischen dem 24. Dezember, 18:00 Uhr, und dem 27. Dezember, 15:00 Uhr, besonders strenge Auflagen greifen. In diesem Zeitraum werden keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und keine Prüfberichte verschickt. Die Bezirksregierungen – darunter Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold und Arnsberg – halten sich an die Vereinbarung.
Die vorübergehende Aussetzung betrifft zwar den Großteil der steuerlichen Vollstreckungen, doch läuft die Verwaltungsarbeit nicht vollständig weiter. Steuerbescheide und Mahnungen werden weiterhin versandt, und in dringenden Fällen kommt es weiterhin zu Eingriffen. Für Steuerpflichtige bedeutet das: weniger Unterbrechungen, während das Finanzamt auch über die Feiertage hinweg wichtige Dienstleistungen aufrechterhält.
