20 February 2026, 04:21

NRW entlastet Ehrenamtliche mit Steuererleichterungen und weniger Bürokratie

Ein Blatt mit einer Zeichnung einer vielseitigen Gruppe von Menschen in traditioneller Kleidung und dem Text "Der Kongress oder, Vorrichtung zur Senkung der Grundsteuer" in fetter Schrift, umgeben von einem dekorativen Rahmen.

NRW entlastet Ehrenamtliche mit Steuererleichterungen und weniger Bürokratie

Nordrhein-Westfalen führt neue Maßnahmen ein, um Ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen zu stärken. Die Neuerungen umfassen höhere Steuerfreibeträge, weniger Bürokratie und klarere Regelungen. Von den Änderungen profitieren über fünf Millionen Menschen sowie 100.000 Vereine und Initiativen in der Region.

Der Steuerfreibetrag für wirtschaftliche Aktivitäten von Non-Profit-Organisationen wurde auf 50.000 Euro angehoben. Kleine Vereine mit Jahreseinnahmen bis zu 100.000 Euro müssen künftig keine strengen Fristen mehr für die Mittelverwendung einhalten. Zudem dürfen sie frei über die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen entscheiden.

Ehrenamtliche erhalten nun höhere Aufwandsentschädigungen. Die pauschale Ehrenamtsaufwandsentschädigung wurde auf 960 Euro pro Jahr erhöht, während Übungsleiter und Betreuer bis zu 3.300 Euro steuerfrei verdienen können. Die Anpassungen sollen die finanzielle Belastung für alle mindern, die ihre Zeit unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Neben den Steuererleichterungen hat das Land auch die Verwaltungsabläufe vereinfacht. Das 2023 verabschiedete Vereinsvereinfachungsgesetz (VVereinfG NRW) reduziert den bürokratischen Aufwand bei der Anmeldung oder Zweckänderung eines Vereins. Digitale Plattformen beschleunigen nun Meldungen und Genehmigungen und erleichtern so die Beantragung von Fördermitteln.

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Auch die Beratungsangebote wurden ausgebaut. Das Finanzamt Viersen stellt Ansprechpartner und eine zentrale Hotline für praktische Fragen bereit. Kostenlose Online-Schulungen zu Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht bietet die Oberfinanzdirektion gemeinsam mit der Landesagentur für Ehrenamt und Gesellschaft an. Weitere Informationen – etwa Broschüren, Videos und FAQs – sind unter www.finanzamt.nrw abrufbar.

Die Neuerungen schaffen mehr finanzielle Spielräume und entlasten gemeinnützige Organisationen von übermäßigem Verwaltungsaufwand. Vereine können sich nun stärker auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren, statt sich mit Formularen zu beschäftigen. Klare Regelungen und leicht zugängliche Unterstützung sollen das ehrenamtliche Engagement in der gesamten Region nachhaltig stärken.