Niederlage für Polizeigewerkschaft: Unabhängiger Beauftragter bleibt bestehen
Mirjana SchachtPolizei-Gewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Niederlage für Polizeigewerkschaft: Unabhängiger Beauftragter bleibt bestehen
Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück
Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück
Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück
- Dezember 2025, 11:22 Uhr
Eine Verfassungsbeschwerde der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Nordrhein-Westfalen ist abgewiesen worden. Die Gewerkschaft hatte gegen ein Gesetz geklagt, das die Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten vorsieht und im April 2025 in Kraft trat. Mit dem aktuellen Urteil ist der Rechtsweg in dieser Sache nun endgültig ausgeschöpft.
Der Streit begann im März 2025, als der Landtag von Nordrhein-Westfalen die Schaffung eines unabhängigen Polizeibeauftragten nach dem Polizeibeauftragtengesetz NRW (PolBeaufG NRW) beschloss. Das Gesetz, das am 23. April 2025 in Kraft trat, räumt dem Beauftragten die Befugnis ein, Ermittlungen durchzuführen – entweder nach Abschluss eines Strafverfahrens oder parallel dazu.
Die Abweisung der Beschwerde bedeutet, dass der unabhängige Polizeibeauftragte im Amt bleibt. Seine Kompetenz, das Verhalten von Polizisten zu untersuchen – selbst während laufender Strafverfahren –, bleibt unverändert bestehen. Zudem confirms the ruling that the DPolG cannot challenge the law again on the same grounds.
