Neues Rodungsverbot: Warum Bäume und Sträucher jetzt tabu sind
Strenger Schutz für Bäume und Sträucher: Rodungsverbot während der Brutzeit
Ab sofort gilt bundesweit eine strenge Schutzfrist für Bäume und Sträucher. Vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen oder starke Zurückschneiden dieser Pflanzen weitgehend verboten. Die Regelung soll brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere in ihrer aktivsten Phase schützen.
Das Verbot umfasst das Entfernen, Auf-den-Stock-Setzen oder radikale Beschneiden von Bäumen und Hecken außerhalb von Wäldern oder bewirtschafteten Gartenflächen. Ausnahmen werden nur in seltenen Fällen genehmigt – etwa bei behördlich angeordneten Baumaßnahmen im öffentlichen Interesse. Selbst in der geschützten Zeit können das Fällen alter Bäume oder größere Rückschnittarbeiten eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern.
Geplante Schnittmaßnahmen müssen der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden, um mögliche Ausnahmen zu prüfen. Bei Bauvorhaben mit geringfügigen Vegetationsarbeiten sind unter Umständen Sondergenehmigungen möglich. Verstöße gegen die Regelung werden jedoch mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.
Ein leichtes Beschneiden ist noch bis zum 28. Februar erlaubt und bietet Grundstücksbesitzern eine kurze Frist vor Beginn der Schutzperiode. Im Mittelpunkt steht der Erhalt von Lebensräumen, wenn die Tierwelt besonders verletzlich ist.
Die Schutzfrist endet erst am 30. September, mit nur wenigen Ausnahmen. Wer in dieser Zeit Bäume oder Sträucher zurückschneiden oder roden muss, hat Meldepflicht – andernfalls drohen Strafen. Die Behörden betonen, wie wichtig der Schutz der Ökosysteme in den entscheidenden Brut- und Setzzeiten ist.






