Neue Sicherheitsprüfung für Überweisungen ab Oktober: So schützt VoP vor Betrug
Gerlinde HeinrichNeue Sicherheitsprüfung für Überweisungen ab Oktober: So schützt VoP vor Betrug
Ab dem 9. Oktober führen Banken und Sparkassen in Deutschland eine neue Sicherheitsprüfung für Überweisungen ein. Mit der sogenannten Empfängerprüfung (Verification of Payee, VoP) müssen sie vor der Ausführung von Zahlungen den Namen des Empfängers mit der IBAN abgleichen. Ziel ist es, Betrug zu verhindern, indem sichergestellt wird, dass das Geld auf dem richtigen Konto ankommt.
Die neue Regelung gilt für alle Überweisungen – auch für Echtzeitzahlungen, bei denen Beträge sofort gutgeschrieben werden. Stimmt der Name mit der IBAN überein, wird die Transaktion freigegeben. Bei Abweichungen erhält der Kunde jedoch eine Warnmeldung, bevor die Überweisung ausgeführt wird.
Die Verantwortung für die Richtigkeit der Empfängerdaten liegt weiterhin beim Kunden, insbesondere bei dringenden Zahlungen. Banken erstatten nur dann Betrugsschäden, wenn der Kunde alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet hat und keine Schuld trifft. Betrüger locken Opfer häufig mit gefälschten E-Mails oder Scheinjobangeboten dazu, Geld auf falsche Konten zu überweisen.
Die VoP-Prüfung ist nicht verpflichtend für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU. Wer ein Girokonto vergleichen möchte, findet auf der Website der deutschen Finanzaufsicht Bafin ein Tool, das Kosten und Leistungen von Privatkonten gegenüberstellt.
Das neue VoP-System startet am 9. Oktober und umfasst alle Inlandsüberweisungen. Kunden sollten die Empfängerdaten besonders sorgfältig prüfen, um Betrug zu vermeiden. Banken übernehmen nur dann die Haftung für Schäden, wenn der Kunde mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt hat.






