15 December 2025, 06:16

Neue IBAN-Prüfung bei Überweisungen sorgt für Chaos statt Sicherheit

Nahaufnahme eines Ausweises mit amerikanischer Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Neue IBAN-Prüfung bei Überweisungen sorgt für Chaos statt Sicherheit

Verwirrung im Bankwesen

Teaser: Seit zwei Monaten prüfen Banken vor Überweisungen den Namen des Empfängers. Was eigentlich die Sicherheit erhöhen sollte, sorgt auch für Probleme.

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8. Dezember 2025, 03:46 Uhr

Banken im Euroraum überprüfen seit zwei Monaten bei Überweisungen zwischen Girokonten, ob der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt. Das neue System, das vor zwei Monaten eingeführt wurde, soll Betrug verhindern – doch es führt bereits zu Verwirrung. Zwar sind die Kontrollen für bestimmte Transaktionen verpflichtend, doch noch nicht für alle Kontotypen.

Die Regelung verlangt von den Banken, bei Überweisungen innerhalb des Euroraums den Namen und die IBAN abzugleichen. Bis zum Sommer 2027 wird dies auf die gesamte EU ausgeweitet. Stimmen die Angaben nicht überein, erhalten Absender eine Warnung und müssen entscheiden, ob sie die Überweisung trotzdem durchführen.

Exakte Übereinstimmungen sind selten – sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen kommt es häufig zu Abweichungen. Besonders Finanzämter und Firmen haben oft Probleme, weil ihre eingetragenen Namen nicht mit den bei den Banken hinterlegten Daten übereinstimmen. Bei einer "ähnlichen Übereinstimmung" schlägt das System manchmal den korrekten Namen vor, doch die Banken legen selbst fest, was als Korrektur gilt.

Der European Payments Council rät den Banken, keine weiteren Informationen preiszugeben, als der Absender ursprünglich angegeben hat. Diese Richtlinien sind jedoch nicht rechtlich bindend, sodass die Institute auf eigene Bewertungsmodelle zurückgreifen. Verbraucherschützer empfehlen, Warnungen ernst zu nehmen und im Zweifel die IBAN noch einmal zu überprüfen.

Das neue Prüfverfahren soll die Sicherheit erhöhen, doch die Einführung zeigt auch Inkonsistenzen auf. Bisher gelten die Kontrollen nur für Überweisungen zwischen Girokonten – Spar- oder Tagesgeldkonten sind ausgenommen. Während das System ausgebaut wird, arbeiten die Banken weiterhin an der Verfeinerung ihrer Vorgehensweisen.