Neue Abrechnungsregeln für Rezepturarzneimittel ab 2024: Was sich für Apotheken ändert
Gerlinde HeinrichNeue Abrechnungsregeln für Rezepturarzneimittel ab 2024: Was sich für Apotheken ändert
Ab dem 1. Januar 2024 gelten in Deutschland neue Abrechnungsregeln für Rezepturarzneimittel. Die Änderungen sehen vor, dass Apotheken künftig auf Basis der kleinsten verfügbaren Packungsgröße abrechnen – und nicht mehr nach der tatsächlich verwendeten Menge. Mit dieser Umstellung sollen die Abrechnung vereinfacht und die Kosten im Gesundheitssystem besser gesteuert werden.
Nach dem aktualisierten System müssen Apotheken größere Packungen nicht mehr in kleinere Mengen aufteilen, um Rezepturen herzustellen. Stattdessen können sie die Standardpackungsgröße in Rechnung stellen, selbst wenn nur ein Teil davon genutzt wird – sofern kein gesonderter Vertrag etwas anderes vorsieht. Die Regelung gilt sowohl für Wirkstoffe als auch für Hilfsstoffe und nicht nur für Fertigarzneimittel.
Das neue Modell setzt auf eine abstrakte Preisgestaltung, die sich an den gelisteten Packungsgrößen orientiert. Dadurch entfällt für Apotheken die Notwendigkeit, kleinere Packungen zu beschaffen oder auf Reimporte zurückzugreifen. Gleichzeitig wird verhindert, dass Krankenkassen Rechnungen für die kleinstmögliche Packungsgröße einfordern oder Kontrollen durchführen, um dies durchzusetzen.
Bisher gab es keine Verträge, die eine mengengenaue Abrechnung in diesem Bereich vorschrieben. Apotheken behalten weiterhin Spielraum bei der Lagerhaltung und der Belieferung von Rezepten.
Die Neuregelung reduziert den Verwaltungsaufwand für Apotheken, ohne die Kostenkontrolle zu vernachlässigen. Die Abrechnung erfolgt nun einheitlich nach Standardpackungsgrößen, was den Herstellungsprozess von Rezepturen weniger komplex macht. Die Anpassung ist Teil umfassender Bestrebungen, die Abläufe in Apotheken zu optimieren und die Ausgaben im Gesundheitswesen effizienter zu gestalten.