Mordprozess in Bonn: Angeklagter soll sehbehindertes Opfer heimtückisch erstochen haben
Heinz-Josef ZirmeMordprozess in Bonn: Angeklagter soll sehbehindertes Opfer heimtückisch erstochen haben
In Bonn muss sich ein 29-jähriger Mann wegen des mutmaßlichen Mordes an seiner 30-jährigen Partnerin in Troisdorf vor Gericht verantworten. Das Opfer, das unter einer schweren Sehbehinderung litt, wurde im Flur ihres Wohngebäudes mindestens zehnmal erstochen. Die Staatsanwaltschaft stuft die Tat als Heimtückemord ein, da das Opfer den Angriff aufgrund seiner Behinderung nicht kommen sehen konnte.
Der Vorfall ereignete sich an einem Samstagmorgen im Mai. Der Angeklagte soll die Frau mit einem Metzgermesser mehrfach erstochen haben, bevor er den Notruf alarmierte. Sie wurde per Hubschrauber in ein Krankenhaus gebracht, erlag dort jedoch später ihren Verletzungen.
Die Ermittler sicherten die mutmaßliche Tatwaffe in der gemeinsamen Wohnung des Paares. Das Motiv des Beschuldigten bleibt unklar, und er hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert. Der Prozess vor dem Bonner Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Jens Rausch könnte im Falle einer Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führen. Die Verhandlung zieht sich hin; ein Urteil wird erst für nächstes Jahr erwartet.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Vorwurf des Heimtückemords, eine Einstufung, die sich auf die fast vollständige Blindheit des Opfers und seine Unfähigkeit, den Angriff vorherzusehen, stützt. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten nach deutschem Recht eine obligatorische lebenslange Haftstrafe. Der Prozess geht weiter, während Anklage und Verteidigung ihre Argumente vorbringen.
