Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten
333-Millionen-Topf für die Sanierung von Sportanlagen
Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ fördert Vorhaben von Städten und Gemeinden, die Sportanlagen von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung modernisieren. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro bereit.
19. Dezember 2025
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Sport
Mit einem neuen Bundesprogramm fließen 333 Millionen Euro in die Sanierung von Sportstätten in ganz Deutschland. Städte und Gemeinden haben bis zum 15. Januar 2026 Zeit, ihre Projektanträge einzureichen – nur fristgerechte Bewerbungen kommen für die Förderung infrage.
Das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ richtet sich an Vorhaben mit regionaler oder bundesweiter Bedeutung. Gefördert werden unter anderem Turnhallen, Innen- und Außenbecken, Sportplätze, Umkleiden, Sanitäranlagen und Lagerräume. Die genehmigten Maßnahmen müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein.
Die Kommunen sind verpflichtet, bis zum Stichtag digitale Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Zudem müssen sie einen Beschluss des Gemeinderats vorlegen, der ihre Teilnahme bestätigt. Zwar steht die vollständige Liste der förderfähigen Standorte noch nicht fest, doch haben etwa Mayen und Pfullingen bereits ihre Bewerbungsabsicht bekannt gegeben. In Marl haben mehrere Vereine konkrete Pläne vorgelegt – darunter die Sanierung der Sporthalle der Willy-Brandt-Schule, ein neuer Kunstrasen für den FC Marl sowie Modernisierungen im Guido-Heiland-Bad. Die Kommunen müssen Eigenmittel aufbringen, doch der Bund kann bis zu 75 Prozent der Kosten übernehmen, sofern Haushaltsengpässe nachgewiesen werden. Weitere Informationen erhalten Vereine und Kommunen beim Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit unter amt68@ourwebsite.
Die Förderung soll in den kommenden zehn Jahren dringend notwendige Investitionen in die Sportinfrastruktur ermöglichen. Erfolgreiche Antragsteller erhalten finanzielle Unterstützung, doch alle Projekte müssen bis 2031 fertiggestellt sein. Die Kommunen sind nun gefordert, die Frist bis Januar 2026 einzuhalten.
