15 May 2026, 14:17

Menden veröffentlicht Gewerbesteuerbescheid öffentlich – was Betroffene wissen müssen

Alte Postkarte mit einer Briefmarke, die "Lichtenwald, Deutschland - Überweisung nach Deutschland" lautet, mit handschriftlichem Text und zwei zusätzlichen Briefmarken in der oberen rechten Ecke.

Menden veröffentlicht Gewerbesteuerbescheid öffentlich – was Betroffene wissen müssen

Die Stadt Menden (Sauerland) hat einem örtlichen Einwohner einen förmlichen Steuerbescheid zugestellt. Das von einem Vertreter des Bürgermeisters unterzeichnete Dokument enthält die Gewerbesteuerbescheide für zwei aufeinanderfolgende Jahre. Es wurde auf der offiziellen Plattform der Stadt zur öffentlichen Einsicht veröffentlicht.

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Der Bescheid ist an Domenico Zofilo, Hauptstraße 42, 58706 Menden, adressiert und umfasst die Gewerbesteuerfestsetzungen für die Jahre 2024 und 2025 mit den offiziellen Stichtagen 08.09.2025 und 29.09.2025. Das Dokument wurde am 01.10.2025 von Uwe Siemonsmeier, der im Auftrag des Bürgermeisters handelte, finalisiert und unterzeichnet.

Gemäß § 10 des Landesverwaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) vom 07. März 2006 gilt der Bescheid als rechtmäßig zugestellt, wenn seit seiner Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Das vollständige Dokument liegt in den Verwaltungsstellen der Stadt Menden zur Einsichtnahme aus.

Die Steuerfestsetzungen betreffen zwei Haushaltsjahre und folgen den gesetzlichen Vorgaben für öffentliche Bekanntmachungen. Betroffene Bürger oder Parteien können das Dokument in der Finanzverwaltung der Stadt einsehen. Der Bescheid ist nun innerhalb des festgelegten Zeitrahmens in Kraft getreten.

Quelle