03 February 2026, 04:27

Meerbusch erhöht Grundsteuer B drastisch – ab 2026 drohen höhere Belastungen für Eigentümer

Eine belebte Stadtstraße mit Fahrzeugen, Fußgängern, Gebäuden und einem Schild mit der Aufschrift "Fourth Estate Subdivision" in der Mitte, unter einem bewölkten Himmel.

Meerbusch erhöht Grundsteuer B drastisch – ab 2026 drohen höhere Belastungen für Eigentümer

Grundbesitzer in Meerbusch müssen ab 2026 mit deutlich höheren Grundsteuerrechnungen rechnen. Der Stadtrat hat eine erhebliche Erhöhung der kommunalen Grundsteuer B beschlossen – der Hebesatz steigt von 425 auf 680 Punkte. Nach Angaben der Stadtverwaltung ist dieser Schritt notwendig, um den Haushalt auszugleichen und wichtige Vorhaben zu finanzieren.

Die Steuererhöhung fällt in eine Phase, in der der Rhein-Kreis Neuss ab 2026 eine neue Kreisumlage einführen wird. Diese belastet die acht Kommunen des Kreises mit zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 45 Millionen Euro. Meerbusch rechnet allein durch diese Umlage mit einem finanziellen Engpass und sieht sich gezwungen, weitere Einnahmen zu generieren.

Bürgermeister Christian Bommers und Stadtkämmerer Christian Volmerich verteidigen die Entscheidung. Ohne die Anhebung drohe Meerbusch, in ein Haushaltssicherungskonzept rutschen zu müssen, argumentieren sie. Durch den höheren Steuersatz erhofft sich die Stadt Mehreinnahmen von 18,7 Millionen Euro, um die zusätzliche Kreisumlage zu stemmen und geplante Investitionen zu stützen.

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Während auch die Nachbarstadt Hilden aus ähnlichen Gründen eine Steueranpassung angekündigt hat, ist Meerbusch die erste Kommune im Kreis, die den neuen Hebesatz endgültig festgesetzt hat. Ob weitere Städte folgen werden, bleibt vorerst offen – konkrete Pläne anderer Gemeinden liegen noch nicht vor.

Ab 2026 tritt die neue Steuerlast in Kraft und belastet damit Haus- und Grundbesitzer sowie Unternehmen stärker. Die Stadtverwaltung betont, dass die Maßnahme unverzichtbar sei, um tiefgreifende Kürzungen zu vermeiden und die öffentlichen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Die zusätzlichen Mittel sollen zudem in bereits geplante Infrastruktur- und Entwicklungsprojekte fließen.