Marl vereinfacht Vergaberegeln und stärkt soziale Initiativen ab 2026
Mirjana SchachtMarl vereinfacht Vergaberegeln und stärkt soziale Initiativen ab 2026
Marl führt neue Satzung ein, um öffentliche Auftragsvergabe zu vereinfachen und lokale Initiativen zu fördern
Der Stadtrat von Marl hat in seiner letzten Sitzung Änderungen beschlossen, die Verfahren beschleunigen und Bürokratie abbauen sollen. Gleichzeitig wurden Mittel für Behindertenverbände und Jugendhilfe bereitgestellt.
Die überarbeiteten Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und basieren auf Anpassungen des Vergaberechts von Nordrhein-Westfalen. Eine zentrale Neuerung ist die Abschaffung landesweiter Schwellenwerte, wodurch Marl mehr Spielraum bei der Vergabe von Aufträgen erhält. Künftig können Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen unter 25.000 Euro ohne Ausschreibungsverfahren direkt vergeben werden.
Laut Stadtangaben könnte sich dadurch der Aufwand für Vergabeverfahren um bis zu 50 Prozent verringern. Andrea Baudek, Dezernentin in Marl und Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss, unterstützt die Maßnahme zur Straffung der Abläufe. Neben den Vergabereformen hat die Stadt die Förderung für benachteiligte Gruppen ausgebaut: Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit Behinderung erhalten 11.620 Euro, während für freie Träger der Jugendhilfe 110.000 Euro vorgesehen sind. Ein neu eingerichteter Inklusionsbeirat unter Leitung von Tanja Laerbusch wird künftig die Interessen von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Personen vertreten.
Die Änderungen ermöglichen es Marl, kleinere Projekte zügiger umzusetzen und administrative Verzögerungen zu minimieren. Zudem sind die Mittel für Behinderten- und Jugendhilfe gesichert, wobei der Inklusionsbeirat eine Schlüsselrolle in der Interessenvertretung einnehmen wird. Die neue Satzung markiert einen Schritt hin zu flexiblerer und bürgernäherer Stadtpolitik.
