Lünen stellt Stadtverwaltung über die Feiertage komplett ein
Stadtverwaltung über die Neujahrstage geschlossen – regulärer Betrieb ab 5. Januar
Kurzfassung: Die Stadtverwaltung Lünen gibt bekannt, dass das Rathaus und alle weiteren kommunalen Gebäude am 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar geschlossen bleiben. In dieser Zeit entstehen keine regulären Dienstleistungen. Lediglich das Standesamt bietet einen Notdienst für Sterbefälle an.
Artikel: Die Stadtverwaltung Lünen stellt ihren Betrieb an den letzten Tagen des Jahres ein. Vom 29. Dezember bis zum 2. Januar bleiben sämtliche städtischen Einrichtungen – einschließlich des Rathauses – für den Publikumsverkehr geschlossen. Einzige Ausnahme bildet das Standesamt, das in dringenden Fällen Sterbefälle beurkundet.
Von der Schließung betroffen sind alle regulären Dienstleistungen der Lünener Stadtverwaltung. Bürgerinnen und Bürger können in diesem Zeitraum keine Termine wahrnehmen, Anträge einreichen oder die öffentlichen Schalter nutzen. Eine Ausnahme gilt lediglich für das Standesamt, das bei akuten Todesfällen Notfallregistrierungen vornimmt.
Die Unterbrechung bedeutet, dass fast eine Woche lang keine Routinedienstleistungen angeboten werden. Nach der Pause nimmt die Stadtverwaltung ihren vollen Betrieb am 5. Januar wieder auf. Bis dahin bleibt die Beurkundung von Sterbefällen die einzige verfügbare Dienstleistung.
