Lieferkettengesetz: Reformen 2026 könnten deutsche Unternehmen entlasten – auf Kosten von Menschenrechten
Gotthold UllmannLieferkettengesetz: Reformen 2026 könnten deutsche Unternehmen entlasten – auf Kosten von Menschenrechten
Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht vor möglichen Änderungen, da im frühen Jahr 2026 über Reformen diskutiert wird. Die Deutsche Bahn, die Unternehmen derzeit für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Geschäftsaktivitäten verantwortlich macht, könnte entlastet werden – etwa durch reduzierte Berichtspflichten, während die Kernverpflichtungen erhalten bleiben. Kritiker warnen jedoch, dass die geplanten Anpassungen die Wirkung des Gesetzes abschwächen könnten, insbesondere für Arbeitnehmer und Ökosysteme, die von unternehmerischen Lieferketten betroffen sind.
Das LkSG trat im Januar 2023 in Kraft und galt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Seit Januar 2024 wurde die Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter gesenkt, sodass nun zwischen 4.500 und 5.000 Betriebe betroffen sind – darunter große Akteure aus der Fertigungsindustrie, der Chemie- und Finanzbranche sowie ihre internationalen Zulieferer und Mutterkonzerne.
Ein zentrales Merkmal des Gesetzes ist sein Einfluss auf ausländische Standorte über deutsche Tochtergesellschaften. So arbeiten etwa deutsche Unternehmen in Westafrika bereits mit lokalen Partnern zusammen, um die Umweltschäden durch Bauxitabbau zu verringern. Dennoch bleiben Verstöße gegen Arbeitsrechte in Branchen wie der Logistik ein Problem. Anna Weirich von Faire Mobilität verweist auf Fälle, in denen Lkw-Fahrer aus Osteuropa monatelang in ihren Fahrerkabinen leben – ohne grundlegende Rechte.
Die im Januar 2026 diskutierten Reformvorschläge zielen darauf ab, bürokratische Hürden zu verringern, während die zentralen Sorgfaltspflichten erhalten bleiben. Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen befürchten jedoch, dass die Änderungen die Wirksamkeit des Gesetzes untergraben könnten. Ihre Sorgen verstärkten sich, nachdem das Europäische Parlament im späten Jahr 2023 die Schwellenwerte für seine eigene Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (CSDDD) angehoben hatte. Nach den EU-Regeln fallen nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro darunter. Die Mitgliedstaaten haben bis Juli 2028 Zeit, die Richtlinie umzusetzen; die Einhaltungspflicht beginnt 2029.
Wirtschaftsverbände üben indes Kritik und bezeichnen das LkSG als bürokratische Belastung. Einige fordern sogar seine Aussetzung oder eine vollständige Angleichung an den weniger strengen EU-Rahmen. Sollten die Reformen verabschiedet werden, könnten Sanktionen gestrichen werden – was den Druck auf Unternehmen weiter verringern würde, ethische Standards durchzusetzen.
Die Entscheidung über die LkSG-Reformen wird maßgeblich bestimmen, wie streng deutsche Unternehmen ihre Lieferketten auf Menschenrechts- und Umweltrisiken überwachen müssen. Da die EU-Richtlinie erst 2029 voll greift, könnte eine Abschwächung des aktuellen Gesetzes tausende Arbeitnehmer und Ökosysteme in der Übergangszeit schlechter schützen. Die endgültige Beschlussfassung über die Änderungen wird die unternehmerische Verantwortung in Deutschland auf Jahre hinaus prägen.
