22 December 2025, 08:23

Kultur in Viersen Mittel für kulturelle Vereine

Eine Gruppe von Mücsikern in schwarzer Kleidung, die verschiedene Instrumente spielen, mit einem Geiger an einem Mikrofon und einem Gebäude im Hintergrund.

Kultur in Viersen Mittel für kulturelle Vereine

Kultur in Viersen: Fördergelder für Kulturvereine

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Ab 2026 stehen rund 10.000 Euro für die Förderung lokaler Kulturinitiativen bereit. Die überarbeiteten Richtlinien treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Stadt Viersen hat ihre Förderbedingungen für örtliche Kulturvereine überarbeitet. Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Richtlinien, die sowohl regelmäßige als auch projektbezogene Zuschüsse vorsehen. Im Haushaltsentwurf für 2026 sind knapp 10.000 Euro für die Förderung von Kunst und Kultur in der Region eingeplant.

Ab dem kommenden Jahr können Kulturgruppen ihre jährliche Förderung über ein vereinfachtes Verfahren beantragen. Statt umfangreicher Formalitäten reicht künftig ein formloser Antrag zusammen mit einem Jahresbericht über die öffentlichen Aktivitäten des Vereins. Mit dieser Änderung soll der Zugang zu Fördermitteln für die 36 registrierten Vereine in Viersen erleichtert werden.

Zusätzlich gibt es Sonderzuschüsse für einmalige Veranstaltungen mit überregionalem Publikuminteresse. Anträge dafür müssen über ein Online-Formular gestellt werden, das ab Januar auf der Website der Stadt verfügbar sein wird. Stichtag für alle Förderanträge 2026 ist der 15. April; die Unterlagen sind an Christian Hansen vom städtischen Kulturbüro zu richten. Die Stadt bittet alle Kulturinitiativen, ihre Kontaktdaten zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Aktualisierte Angaben sind per E-Mail an [email protected] zu senden. Die vollständigen Richtlinien sowie die Antragsformulare stehen bereits zum Download auf der städtischen Website unter https://www.viersen.de/kulturschaffende-vereine bereit.

Das neue Fördersystem bietet zwei Optionen: eine regelmäßige Jahresförderung sowie projektbezogene Zuschüsse für besondere Veranstaltungen. Die Antragsphase beginnt am 1. Januar 2026, Ende der Frist ist der 15. April. Vereine sollten sicherstellen, dass ihre Kontaktdaten aktuell sind, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.