16 February 2026, 06:25

Kampf um Anerkennung: Psychogene Blindheit vor Gericht im Februar 2023

Schwarz-weiß-Porträt von Johann Wilhelm Klein, der einen weißen Hemd trägt und ernst schaut, mit deutschem Text unten.

Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Kampf um Anerkennung: Psychogene Blindheit vor Gericht im Februar 2023

Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt klagt gegen den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), nachdem dieser ihre Anträge auf Schwerbehindertenleistungen abgelehnt hat. Im Mittelpunkt des Streits steht ihre Behauptung, an einer psychogenen Blindheit zu leiden – einer Erkrankung, bei der der Sehverlust ohne physische Schäden an den Augen auftritt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen wird den Fall am 27. Februar 2023 verhandeln; mit einem Urteil ist noch am selben Tag zu rechnen.

Die Klägerin hatte ihren Antrag bereits 2018 eingereicht, doch das Verfahren verzögerte sich mehrfach, unter anderem durch Unterbrechungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Der LWL lehnte ihre Anträge auf finanzielle Unterstützung und einen Schwerbehindertenausweis ab mit der Begründung, psychogene Blindheit erfülle nicht die gesetzliche Definition von Blindheit nach deutschem Recht.

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Ein medizinischer Gutachter der Universität Tübingen untersuchte ihren Zustand und stellte Widersprüche fest: Während die Frau vollständige Erblindung angab, wiesen Tests auf fast normales Sehvermögen am rechten Auge und gute Sehkraft am linken hin. Auch das erstinstanzliche Gericht zweifelte die Glaubwürdigkeit ihrer Angaben an. Ungeklärt blieb, ob sie tatsächlich unter der Störung leidet, ihre Beeinträchtigung übertreibt oder sie nur vortäuscht.

Psychogene Blindheit tritt in der Regel nach schweren psychischen Traumata auf, ohne dass Schäden an Augen oder Sehnerven nachweisbar sind. Die Entscheidung des Gerichts wird davon abhängen, ob diese Erkrankung nach geltenden Vorschriften als Behinderung anerkannt werden kann.

Das OVG-Urteil am 27. Februar wird klären, ob der Klägerin finanzielle Leistungen und Schwerbehindertenrechte zustehen. Das Ergebnis könnte richtungsweisend für die Bewertung psychogener Erkrankungen in künftigen Antragsverfahren sein. Wie ähnliche Fälle in anderen europäischen Ländern gehandhabt werden, ist derzeit nicht bekannt.