Jugendliche schießen mit Softair-Pistole auf Frau – Polizei greift ein
Gotthold UllmannJugendliche schießen mit Softair-Pistole auf Frau – Polizei greift ein
Zwei Jugendliche aus Lüdenscheid sind den Behörden gemeldet worden, nachdem sie einer Frau angeblich mit einer Softair-Pistole geschossen und sie verbal beleidigt haben sollen. Der Vorfall ereignete sich in der Altenaer Straße, wo die Polizei später eingriff und die beiden Jugendlichen ihren Eltern übergab. Die betroffene Frau blieb unverletzt, hatte die beiden jedoch zuvor auf ihr Verhalten angesprochen.
Die Auseinandersetzung begann, als die Jugendlichen auf dem Parkplatz eines Discounters mit Plastikgeschossen um sich schossen. Eine Frau ging auf sie zu und forderte sie auf, damit aufzuhören. Statt zu reagieren, sollen sie die Softair-Waffe stattdessen auf sie gerichtet und sie beschimpft haben.
Die Polizei rückte nach Meldungen über die Störung an und identifizierte die beiden Jugendlichen. Ihre Personalien wurden aufgenommen, jedoch wurden zunächst keine Anzeigen erstattet. Die Jugendlichen wurden an die Jugendbehörden verwiesen und anschließend ihren Familien übergeben.
Mit ähnlichen Fällen hatte die deutsche Polizei bereits zuvor zu tun. Im Februar 2026 wurden zwei Jugendliche in Nordrhein-Westfalen strafrechtlich verfolgt, nachdem sie mit einer Softair-Waffe auf einen Passanten geschossen hatten. Einen Monat zuvor löste ein weiterer Vorfall in Lindau, Bayern, einen Polizeieinsatz aus, nachdem es Berichte über den Einsatz einer Waffe in der Öffentlichkeit gegeben hatte.
Die Behörden warnen seit Langem, dass das Mitführen oder Abfeuern von Attrappenwaffen in der Öffentlichkeit zu gefährlichen Missverständnissen führen kann. Nach deutschem Waffenrecht können solche Handlungen – selbst mit nicht tödlichen Nachbildungen – rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Den Jugendlichen drohen nun mögliche juristische Schritte, auch wenn vorerst keine Strafen verhängt wurden. Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit dem Einsatz von Waffenattrappen in öffentlichen Räumen verbunden sind, wo sie Angst auslösen und Polizeieinsätze provozieren können. Die Frau, die körperlich unverletzt blieb, hat bisher keine weiteren Schritte eingeleitet.
Polizei ergreift formelle Maßnahmen gegen Lüdenscheider Teenager
Neue Details zeigen, dass die Polizei nach dem Vorfall eine Anzeige (formelle Beschwerde) gegen die beiden Jugendlichen eingereicht hat. Dies widerlegt frühere Berichte, wonach zunächst keine Anklage erhoben wurde. In einem separaten Fall kam es zu einer Softair-Schießerei auf einem Schulhof, was ebenfalls eine Polizeireaktion auslöste.