Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Regeln ab 2026 mit klaren Gebühren und Ausnahmen
Mirjana SchachtHürth reformiert Hundesteuer: Neue Regeln ab 2026 mit klaren Gebühren und Ausnahmen
Der Stadtrat von Hürth hat nach monatelanger Prüfung eine überarbeitete Hundesteuersatzung verabschiedet. Die am 25. November 2025 getroffene Entscheidung ersetzt eine veraltete Verordnung aus dem Jahr 2000, die im Laufe der Jahre durch zahlreiche punktuelle Änderungen unübersichtlich geworden war. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft und führen klarere Definitionen sowie angepasste Gebühren für Hundehalter ein.
Das bisherige System der Hundesteuer war durch jahrelange Nachbesserungen zersplittert. Die Verwaltung gelangte zu dem Schluss, dass eine vollständige Neufassung notwendig sei, um die Durchsetzung zu vereinfachen und Schlupflöcher zu schließen. Eine zentrale Änderung betrifft die präzisere Definition eines gemeinsamen Haushalts, um zu verhindern, dass Halter unberechtigte Befreiungen für mehrere Hunde geltend machen.
Neu eingeführt wurde eine Befreiung für zertifizierte Assistenzhunde, die darauf trainiert sind, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu unterstützen. Gleichzeitig wurde die Gebührenstruktur für als gefährlich eingestufte Hunderassen vereinfacht, wobei die höheren Sätze bestehen bleiben. Für einen gefährlichen Hund fallen künftig 640 Euro an, während die Gebühren für zwei oder drei solcher Tiere leicht auf 740 bzw. 840 Euro pro Hund sinken. Auch die Standardgebühren wurden an regionale Durchschnittswerte angepasst: Ab 2026 kostet ein einzelner Hund 100 Euro jährlich, zwei Hunde jeweils 132 Euro und drei oder mehr Tiere 176 Euro pro Tier. Diese Sätze entsprechen denen anderer Kommunen im Rhein-Erft-Kreis, liegen jedoch unter den höchsten Gebühren in vergleichbaren Städten.
Die überarbeitete Satzung enthält zudem strengere Vorschriften für gefährliche Hunde und bringt die lokalen Regelungen damit in Einklang mit dem Hundegesetz von Nordrhein-Westfalen.
Das aktualisierte Steuersystem gilt ab dem 1. Januar 2026, wobei die Gebühren auf einem Niveau festgelegt wurden, das mit benachbarten Gebieten vergleichbar ist. Halter von Assistenzhunden profitieren von den neuen Befreiungen, während Besitzer gefährlicher Rassen zwar angepasste, aber weiterhin erhöhte Abgaben zahlen müssen. Die Entscheidung des Rates folgt einer Überprüfung, die darauf abzielte, ein 25 Jahre altes Regelwerk zu modernisieren.
