Hürth passt Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr an – was jetzt gilt
Gotthold UllmannHürth passt Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr an – was jetzt gilt
Öffnungszeiten in Hürth: Änderungen über Weihnachten und Neujahr
Mehrere öffentliche Einrichtungen in Hürth bleiben über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage geschlossen oder passen ihre Uhrzeiten an. Betroffen sind Bürgerzentren, Schulen, Bibliotheken und Verwaltungsstellen. Bürgerinnen und Bürger sollten sich auf eingeschränkte Dienstleistungen und Notfallregelungen einstellen.
Das Port@l-Bürgerzentrum in Efferen schließt vom 22. Dezember bis zum 5. Januar und öffnet erst wieder am 6. Januar 2026. Auch das Jugendzentrum Bonnstraße in Hermülheim bleibt länger geschlossen – und zwar vom 22. Dezember bis zum 7. Januar, bevor es am 8. Januar wieder regulär betrieben wird.
Das Hürther Rathaus hat vom 24. Dezember bis zum 2. Januar 2026 geschlossen. In dieser Zeit werden nur dringende Angelegenheiten bearbeitet – und auch nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Ein Notdienst wird an den Tagen 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar von 9:00 bis 15:00 Uhr angeboten, allerdings nur in ausgewählten Bereichen. Das Standesamt etwa nimmt am 29. Dezember zwischen 10:00 und 13:00 Uhr Sterbefallmeldungen entgegen.
Die städtischen Kindertageseinrichtungen und öffentlichen Ganztagsschulen machen vom 24. Dezember bis zum 2. Januar Pause und öffnen wieder am 5. Januar. Die meisten weiteren Schulen bleiben jedoch bis zum 7. Januar geschlossen. Die Stadtbibliothek Hürth folgt einem ähnlichen Plan: Sie schließt vom 24. Dezember bis zum 5. Januar, wobei digitale Medienausleihen und -rückgaben weiterhin online möglich sind.
Beim Recyclinghof der Stadtwerke Hürth gibt es an Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) verkürzte Uhrzeiten von 8:00 bis 12:00 Uhr. Das Familienbad de Bütt bleibt an Weihnachten (24.–26. Dezember), Silvester (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar) geschlossen. Geöffnet ist es dagegen am 22. Dezember, 29. Dezember und 5. Januar, an den Wochenendtagen 27.–28. Dezember gelten die regulären Uhrzeiten.
Bürger sollten die unterschiedlichen Wiedereröffnungstermine beachten: Während Schulen erst am 7. Januar starten, nehmen Bibliotheken und einige Ämter ihren Betrieb bereits früher auf. Wer in der Zeit dringend Unterstützung benötigt, muss sich für die begrenzten Servicezeiten vorher anmelden.
