Gerichtsstreit um AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geht in die nächste Runde
Mirjana SchachtOVG prüft Förderung für AfD-nahes Stiftung im Jahr 2021 - Gerichtsstreit um AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geht in die nächste Runde
Der Rechtsstreit um die staatliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der rechtsextremen AfD nahesteht, geht in die nächste Runde. Am 10. März 2023 findet vor dem Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen, dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes, eine mündliche Verhandlung statt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Stiftung für das Jahr 2021 Anspruch auf öffentliche Mittel hatte.
Ursprünglich hatte die Stiftung Fördergelder für den Zeitraum 2018 bis 2021 beantragt, ihren Anspruch später jedoch auf das Jahr 2021 beschränkt. Das Bundesverwaltungsamt in Köln hatte den Antrag abgelehnt – mit der Begründung, die AfD habe damals in zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen kein Mandat errungen, was eine Voraussetzung für die Förderung gewesen sei.
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hatte zunächst öffentliche Mittel für die Jahre 2018 bis 2021 beantragt. Das Bundesverwaltungsamt lehnte den Antrag jedoch ab, da die AfD die Bedingung nicht erfüllt habe, in zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen mit Abgeordneten im Parlament vertreten gewesen zu sein.
Gegen diese Entscheidung klagte die Stiftung. Mittlerweile wurde der Streit auf das Förderjahr 2021 eingegrenzt. Dieser Schritt folgte einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023, das frühere Förderpraktiken für verfassungswidrig erklärte.
Bei der Verhandlung am 10. März 2023 wird der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts prüfen, ob die Stiftung für das Jahr 2021 förderberechtigt war. Eine Entscheidung wird nach Abschluss der mündlichen Verhandlungen erwartet. Die Regeln für die Finanzierung parteinaher Stiftungen wurden unterdessen überarbeitet, unter anderem mit dem 2024 in Kraft getretenen Stiftungsfinanzierungsgesetz – doch dieses neue Gesetz findet auf den aktuellen Fall keine Anwendung.
Im 20. Deutschen Bundestag (2021–2025) verfügte die AfD über 83 der 736 Sitze. Nach der Wahl 2025 wurde das Parlament aufgrund einer Wahlrechtsreform auf mindestens 630 Sitze verkleinert. Die CDU/CSU stellt nun 208 Abgeordnete, während sich die Sitzverteilung anderer Parteien, darunter der SPD, entsprechend angepasst hat.
Das Urteil des Gerichts wird entscheiden, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung für das Jahr 2021 staatliche Mittel erhält. Die Entscheidung fällt dabei nach den alten Förderregeln, da die Reformen von 2024 diesen Zeitraum nicht abdecken. Zudem wird das Urteil Klarheit darüber schaffen, wie die früheren Kriterien für die Förderwürdigkeit parteinaher Stiftungen ausgelegt wurden.