Gericht stoppt Einbürgerung: Ohne Pass keine deutsche Staatsbürgerschaft
Mirjana SchachtRichterspruch: In der Regel muss Identität für die Einbürgerung in Deutschland nachgewiesen werden - Gericht stoppt Einbürgerung: Ohne Pass keine deutsche Staatsbürgerschaft
Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
Teaser: Urteil: Identitätsnachweis meist Pflicht für deutsche Staatsbürgerschaft
Vorspann: Urteil: Identitätsnachweis in der Regel erforderlich für Einbürgerung
Artikeltext: Der Weg eines syrischen Mannes zur deutschen Staatsbürgerschaft ist vorerst durch ein Gerichtsurteil blockiert worden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass ein Reisepass die primäre Voraussetzung für eine Einbürgerung darstellt. Damit wurde ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aufgehoben, das die Behörden in Mettmann angewiesen hatte, dem Mann trotz seiner Weigerung, einen syrischen Pass zu beantragen, die Staatsangehörigkeit zu gewähren.
Im Mittelpunkt des Falls steht ein 30-jähriger Syrer, der seit 2014 in Deutschland lebt. Er hatte einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, verweigerte jedoch die Beschaffung eines syrischen Passes – aus Angst oder wegen finanzieller Bedenken. Die Behörden in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) lehnten seinen Antrag aus diesem Grund ab.
Das Urteil unterstreicht die strengen Regeln zur Identitätsprüfung bei Einbürgerungsanträgen. Der Fall des Syrers wird nun zur erneuten Prüfung an das Düsseldorfer Gericht zurückverwiesen. Bis dahin bleibt seine Einbürgerung ausgesetzt – es sei denn, er erfüllt die Passpflicht oder kann nachweisen, dass die Beschaffung eines Passes unmöglich ist.
