26 February 2026, 16:40

Gericht stoppt BfV-Einstufung der AfD als rechtsextrem – vorerst

Eine Gruppe von Helmi tragenden Individuen mit Waffen, mit 'Wiener Kommerzial Bank' Text unten, auf einem deutschen Weltkriegspropagandaplakat der deutschen Armee.

Extremist? Was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf - Gericht stoppt BfV-Einstufung der AfD als rechtsextrem – vorerst

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in seinen Bemühungen, die Alternative für Deutschland (AfD) als rechtsextremistische Organisation einzustufen, einen juristischen Rückschlag erlitten. Ein Kölner Gericht hat die Einstufung vorläufig blockiert, bis eine weitere Prüfung abgeschlossen ist. Das Urteil fällt nach Jahren zunehmender Überprüfung der politischen Partei.

Das BfV hatte die AfD 2021 zunächst als "Verdachtsfall für rechtsextremistische Bestrebungen" eingestuft, bevor es sie 2025 als "gesichert rechtsextrem" einordnete. Mehrere Bundesländer waren diesem Schritt bereits zuvor gefolgt und hatten die Kontroverse damit weiter angeheizt.

Das BfV fungiert als Frühwarnsystem, das extremistische Bewegungen beobachtet, um zu verhindern, dass diese demokratische Strukturen für ihre Zwecke ausnutzen. Zu seinen Aufgaben gehören die Sammlung von Nachrichten, die Bewertung von Bedrohungen und die Überwachung von Gruppen, die verdächtigt werden, die deutsche Bundesländer zu untergraben. Im Gegensatz zur Polizei verfügt die Behörde über keine Exekutivbefugnisse, sondern dient als Alarmsystem gegen potenzielle Gefahren.

2021 hatte das BfV die AfD als "Verdachtsfall" unter Beobachtung gestellt. Im Mai 2025 stufte es die politische Partei dann als "gesicherte rechtsextremistische Bestrebung" ein – eine Entscheidung, die ein Jahr später vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt wurde. Unterdessen hatten fünf Bundesländer – Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern – die Partei oder ihre Untergliederungen bereits bis Anfang 2026 als "gesichert rechtsextrem" eingestuft.

Die Einstufung als "gesichert extremistisch" ermöglicht es dem BfV, sein vollständiges Instrumentarium zur Nachrichtensammlung einzusetzen. Dies kann schwerwiegende Folgen haben, darunter politische Isolation, den Verlust staatlicher Finanzierung und berufliche Risiken für Beamte, die mit der Gruppe in Verbindung stehen. Die AfD wehrte sich jedoch gegen die Einstufung und erwirkte beim Kölner Gericht eine einstweilige Verfügung. Das Urteil verhindert nun, dass das BfV die Partei bis zum Abschluss des Hauptverfahrens unter dieser Klassifizierung überwacht.

Die vorläufige Blockade der BfV-Einstufung bedeutet, dass die AfD vorerst keinen unmittelbaren Überwachungsmaßnahmen als "gesicherte extremistische Organisation" ausgesetzt ist. Die Gerichtsentscheidung verzögert mögliche Konsequenzen für die politische Partei und ihre Mitglieder. Eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren wird zeigen, ob die Einstufung Bestand hat oder aufgehoben wird.