Gericht kippt Millionenstrafen gegen Telegram – doch die Verantwortungsfrage bleibt offen
Heinz-Josef ZirmeGericht kippt Millionenstrafen gegen Telegram – doch die Verantwortungsfrage bleibt offen
Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro gegen Telegram aufgehoben. Die Bußgelder waren ursprünglich wegen angeblicher Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verhängt worden. Das Urteil wirft nun die Frage auf, welche Einheit innerhalb der Unternehmensstruktur des Konzerns während des betreffenden Zeitraums für den Messengerdienst verantwortlich war.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hatte die Strafen verhängt, nachdem es Telegram vorwarf, nicht ausreichend gegen Hasskriminalität im Internet vorgegangen zu sein. Zu den Verstößen zählte unter anderem, dass die Plattform kein dauerhaft zugängliches System für Nutzer bereitstellte, um illegale Inhalte zu melden. Zudem hatte Telegram keinen bevollmächtigten Vertreter in Deutschland benannt, der rechtliche Dokumente entgegennehmen konnte.
Das Bonner Amtsgericht hob die Strafen auf, weil das BfJ nicht nachweisen konnte, dass Telegram FZ-LLC – die in dem Verfahren genannte Gesellschaft – den Dienst tatsächlich zwischen Februar 2021 und Juni 2022 betrieben hatte. Stattdessen kam das Gericht zu dem Schluss, dass wahrscheinlich Telegram Messenger Inc., ein anderes Unternehmen innerhalb derselben Konzernstruktur, in diesem Zeitraum für die Plattform verantwortlich war.
Auch die damit zusammenhängenden strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Telegram-SE-Unternehmensgruppe stellte das Landgericht Bonn ein. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, sodass weitere Berufungen möglich bleiben.
Die Entscheidung beseitigt zwar die unmittelbare finanzielle Belastung, klärt jedoch nicht die grundsätzliche Frage der rechtlichen Verantwortung nach deutschem Recht. Die Behörden könnten nun präzisieren müssen, welche Telegram-Gesellschaft für die Einhaltung der Vorschriften zuständig ist. Der Fall könnte Präzedenzcharakter für die Behandlung ähnlicher Streitfälle in der Zukunft haben.
