Gericht kippt Abberufung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten – und schafft Präzedenzfall
Heinz-Josef ZirmeEntlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt Abberufung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten – und schafft Präzedenzfall
Ein Gericht hat entschieden, dass die ehemalige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dinslaken rechtswidrig von ihrem Posten abberufen wurde. Das Urteil folgt auf einen langwierigen Rechtsstreit zwischen der Kommune und der Beamtin, die das Amt mehr als ein Jahrzehnt lang innehatte. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ordnete ihre sofortige Wiedereinsetzung an.
Die Beauftragte, eine ausgebildete Sozialarbeiterin, war 2012 erstmals in ihr Amt berufen worden und hatte 2019 die Leitung des Gleichstellungsbüros übernommen. Sie berichtete direkt an den Oberbürgermeister und war für zentrale Politikbereiche zuständig, darunter den Gleichstellungsplan der Stadt. Doch nach der Wahl eines neuen Oberbürgermeisters in der Stadt Köln im Jahr 2020 kam es zu Spannungen, die sich an Stellenausschreibungen und strategischen Entscheidungen entzündeten.
Ende 2023 versetzte die Stadt sie in eine niedrigere Position im Allgemeinen Sozialen Dienst. Das Gericht bewertete diese Herabstufung als rechtswidrig und stellte fest, dass eine Abwertung einer vertraglich zugesicherten Funktion in der Stadt Ingelstadt unzulässig sei. Im Urteil (Aktenzeichen 3 SLa 696/24) verpflichtete es Dinslaken, ihr das ursprüngliche Amt und die damit verbundenen Aufgaben zurückzugeben. Eine frühere Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2025 hatte die Wiedereinsetzung vorübergehend aufgehoben. Doch das aktuelle Urteil bestätigt, dass die Stadt durch die Abberufung aus dem Gleichstellungsbüro gegen das Recht verstoßen hat.
Die richterliche Entscheidung bedeutet, dass die Beauftragte in ihre frühere Position mit vollem Verantwortungsbereich in der Stadt Köln zurückkehrt. Die Stadt muss das Urteil nun umsetzen und sie wieder als Gleichstellungsbeauftragte einsetzen. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für den Schutz vertraglich abgesicherter Positionen in der Kommunalverwaltung.
